Wenn man weit entfernt vom Laden einen Einkaufswagen findet, kann man Geld für das zurückbringen verlangen?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, im Prinzip kann man das machen.

Denn rechtlich betrachtet handelt es sich hier bei um eine "verlorene Sache" (nicht im Besitz des Eigentümers, aber nicht herrenlos).

Daraus ergibt sich dann auch der Abspruch auf Finderlohn. Allerdings nicht der halbe Wert sondern max. 5% des Wertes bei einem Wert unter 500€.

Hieraus ergeben sich aber auch Pflichten für dich als Finder, wie die unverzügliche Anzeigepflicht (beim Eigentümer oder einer Behörde), eine Aufbewahrungspflicht und natürlich die Ablieferungspflicht.

Um Missverständnisse zu vermeiden solltest du unbedingt auch Angaben zum Fund machen können, wie den Fundort und die Uhrzeit. Am besten machst du auch ein Foto.

Und noch ein Tipp: Handelt es sich um keinen privaten Markt, sondern um eine große Kette, dann wende dich an die Unternehmenszentrale und nicht an die Mitarbeiter im Markt, da diese damit sicher überfordert sind, da denen die Rechtslage in der Regel nicht bekannt sein dürfte.

Du kannst gerne nachfragen, ob du dafür einen kleinen Finderlohn bekommst... aber die Hälfte des Neupreises gibt es wohl nicht und du hast ja auch nicht wirklich eine Wahl, als denen den Wagen wieder rauszugeben.


Kriegstaube 
Beitragsersteller
 29.10.2021, 16:16

Doch, er bleibt da stehen wo er steht :-)

0
BeviBaby  29.10.2021, 16:17
@Kriegstaube

Kannst du auch machen. Die werden sich den Wagen früher oder später wiederholen, weil irgendein Bürger sie darüber informiert, dass da ein Einkaufswagen steht.

2
BeviBaby  29.10.2021, 16:20
@Kriegstaube

Nö. Du hättest auch keine Lust für dein Eigentum zu bezahlen.

2
Kriegstaube 
Beitragsersteller
 29.10.2021, 16:23
@BeviBaby

Naja aber besser man bezahlt etwas geld und hat ihn wieder als wenn man es ganz neu kaufen muss. Wie Finderlohn halt :-)

0
Kriegstaube 
Beitragsersteller
 29.10.2021, 16:27
@turnmami

Aber 25%? Will doch nicht nur 5€ für die ganze arbeit.

0
Christiangt  29.10.2021, 16:59
@Kriegstaube

Finderlohn sind theoretisch 10 Prozent. Und was ist das für ne Arbeit? Für 5 Euro würden sich definitiv genug Leute finden die dir diesen Job wegschnappen würden.

0

Klar kannst du das verlangen. Die Frage aber ist: bekommst du das Geld? und da würde ich auf nein tippen.

Kann ja jeder sagen er hat den Wagen da und da gefunden, muss ja nicht stimmen

Wo lebten wir denn, ließ sich jeder Selbstverständlichkeiten bezahlen?

Man tut es, weil man gern etwas gutes tut oder man lässt es eben sein.


Kriegstaube 
Beitragsersteller
 29.10.2021, 16:25

Ja warte ich ruf mal bei den stadtwerken an ob ich da auch mit "nettigkeit" meine rechnungen bezahlen kann.

0