Geld für die Ablöse verlangen?
Auf eine Webanzeige hab ich eine Genossenschaftswohnung gefunden, die sein Mieter einen Nachmieter sucht und für die Ablöse ein paar Tausend Euro verlangt.
Ist das überhaupt legal? Dürfte er so viel Geld für die Ablöse verlangen? Kann ich was dagegen tun?
2 Antworten
Eine Ablöse zahlst man für die Möbel, die der Vormieter beim Auszug nicht mitnehmen will.
Ja das ist legal. Man geht hin, schaut sich an, welche Möbel das sind und prüft ob man die haben will oder nicht.
Der Mieter will aus der Wohnung raus, wenn ein Nachmieter gesucht wird, will man vor Ablauf der Kündigungsfrist raus.
Wenn du die Möbel nicht willst, dann wird dir der Mieter die Wohnung nicht vorab überlassen. Du mußt dann warten, bis er raus ist. Und wenn du Pech hast findet er einen anderen, der Zahlungswillig ist und den die Hausverwaltung ebenfalls akzeptiert.
Erkundige dich bei der Genossenschaftsverwaltung. Die müssen ja auch den Nachmieter akzeptieren, soweit ich weiß. Möglicherweise heißen sie die hohe Ablösesumme auch nicht gut.
Aber kann ich ihm sagen, dass ich die Möbel nicht will und er alles mitnehmen kann?