Wenn man Warmwasser verbraucht, läuft dann die Abrechnung über die Heizkosten oder über Strom?

3 Antworten

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Das hängt davon ab, ob du zur Warmwasserbereitung einen Boiler und oder Durchlauferhitzer hast.

Wenn du eines dieser beiden Geräte hast, dann läuft es über deine Stromrechnung.

Für die Warmwasserbereitung über die Gaszentralheizung fernwärmeanlage et cetera erhitzt, dann wird es über die Heizkostenabrechnung abgerechnet


baykan 
Beitragsersteller
 04.11.2020, 18:45

Herzlichen Dank. Könntest du mir bitte beantworten, wie viel man circa bezahlen müsste pro Monat, wenn man im Jahr 900 kwh Strom verbraucht bei einer 50 qm Wohnung? MfG

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LittleMac1976  04.11.2020, 18:47
@baykan

Nein, das kann ich dir nicht beantworten, denn das hängt ja schließlich davon ab welchen Stromversorger du gewählt hast und wie die Preise dort sind.

Außerdem bekommst du ja nicht separat für deine Warmwasserbereitung eine Stromabrechnung, sondern da wird selbstverständlich sämtliche Stromverbrauch den du hast berechnet.

900 kw sind jedoch nicht viel, schau einfach in deinen Vertrag rein wie die aktuellen Preise sind und berechne sie mal dein Kilowatt

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baykan 
Beitragsersteller
 04.11.2020, 18:51
@LittleMac1976

Ich habe keinen Boiler und keinen Durchlauferhitzer in der Wohnung. Ich bin frisch eingezogen, deswegen die Frage bezüglich Strom. Wenn man nun im esten Jahr mehr Strom verbraucht als angegeben, zahlt man ja bekanntlich drauf. Werden die Preise dann für Strom im Folgejahr pro Monat angepasst auf den Verbrauch? MfG

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LittleMac1976  04.11.2020, 18:55
@baykan

Also die Berechnung für das Folgejahr basiert immer auf den Verbrauch des Vorjahres, hast du also eine Nachzahlung wird sicherlich der Abschlag erhöht.

Was du aber tun kannst ist, lese an einem ersten des Monats den Zählerstand ab, am nächsten ersten des Monats ebenso, dieser verbrauchen diesen einem Monat rechnest du mal 12 oder 1 hast du ganz grob deine Verbrauch im Jahr. Und wenn du dann eben diesen Verbrauch im Jahr mal die Kilowattstunde plus Grundgebühr rechnest, durch die Abschläge die dir noch verbleiben, dann weißt Du so ziemlich ganz genau was auf dich zukommt bzw wie viel Geld du hinlegen musst damit es reicht.

Auch wenn man im Winter durchaus öfter Licht an hat als im Sommer, ist der Verbrauch im Durchschnitt relativ ähnlich. Sodass so eine Rechnung wunderbar funktioniert.

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baykan 
Beitragsersteller
 04.11.2020, 19:02
@LittleMac1976

Vielen Dank. Ich hätte 2 weitere Fragen:

1. Frage: Kann man den Stromanbieter jederzeit kündigen, wenn man frisch in eine Wohnung eingezogen ist? Oder ist man vertraglich bspw. 2 Jahre lang gebunden und kann dann erst wechseln?

2.Frage: Jemand meinte zu mir, dass ich die Stromrechnung des Vormieters übernehmen muss 1 Jahr ? lang glaube ich. Stimmt das? Beispiel: Wenn der Vormieter pro Monat 50 Euro bezahlt hat und ich dann seine Wohnung übernehme, müsste ich auch diese 50 Euro 1 Jahr lang bezahlen. Wenn ich dann aber weniger verbrauche, kriege ich Geld zurück. Ist das richtig?

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LittleMac1976  04.11.2020, 19:06
@baykan

Zu Frage 1, in der Regel bist Du grundsätzlich an einen Vertrag gebunden, die Laufzeit kannst du dir entsprechend selber aussuchen, da du dir ja deinen Anbieter selber wählen kannst. Dazu gibt es Vergleichsportale wie check24.de oder Verivox. Ich selbst nutze letzteres.

Dort kannst du deine Postleitzahl eingeben und deinen vermutlichen Jahresverbrauch und dann werden dir die entsprechenden Anbieter aufgelistet. Kleiner Tipp meinerseits, aufgarkeinenfall Versorger wählen wo du in Vorkasse gehen musst, also ich rede nicht von einem monatlichen Abschlag, sondern es gibt Anbieter wo du deinen gesamt Jahresverbrauch, also deinen vermeintlichen vorher bezahlen muss. So etwas bitte niemals machen, wenn die Pleite gehen bist du deine Kohle los.

Zur zweiten Frage, dass was dein Kumpel meint ist dass der Versorger ja nicht weiß was du verbraucht hast und deswegen würden sie tatsächlich vermutlich erst mal den Vorjahresverbrauch zugrunde legen, in der Regel kommt das relativ gut hin, da müsste der Vormieter schon megamäßig Stromquellen angehabt haben um aus der Reihe zu tanzen.

Dies ist aber nicht fix, wenn du meinen Tipp folgst und den Zählerstand mal für einen Monat abliest und die ganze Geschichte hochrechnen ist, kannst Du denen auch sagen wie du den Abschlag haben möchtest.

Im Idealfall lieferst du denen den Zähler schon vom Einzug Tag und ebend einen Monat später mit, dann können Sie das selbst berechnen und sehen dass du recht hast.

Aber eine Rechnung des Vormittags musst du selbstständig nicht übernehmen, aber ich glaube du meintest auch nicht tatsächlich in Geldform sondern, den Verbrauch des Vermieters.

Hier wird maximal der Verbrauch zugrunde gelegt um deinen Abschlag zu berechnen.

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baykan 
Beitragsersteller
 04.11.2020, 19:14
@LittleMac1976

Ok, super. Hast du deinen Stromvertrag bei Verivox abgeschlossen? Einfach einen Stromanbieter dort auswählen und die Daten dort eingeben?

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LittleMac1976  04.11.2020, 19:16
@baykan

Ja ich mache das eigentlich jedes Jahr so, ich wähl mir einen Anbieter aus, fülle das Formular mit allen nötigen Daten aus und dann bekomme ich von meinem gewählten Versorger eine Vertragsbestätigung. Du machst also keine Vertrag mit Verivox, das ist nur eine Plattform zum vergleichen. Aber darüber kannst du eben entsprechende Formulare von deinem gewählten Wunsch Stromanbieter ausfüllen und das geht alles ganz einfach.

Ich bin hier in meine Wohnung am 1.11 2015 eingezogen und habe immer einen Jahresvertrag, darunter geht es eigentlich nicht. So wechsele ich also immer zum 111 eines Jahres zum nächsten Anbieter, ansonsten spart man kein Geld. Ganz wichtig ist dass du immer regelmäßig die Zählerstände kontrollierst und abliest.

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baykan 
Beitragsersteller
 04.11.2020, 19:18
@LittleMac1976

Okay, dann wechselt du den Stromanbieter wahrscheinlich im Oktober schon, um am 01.11 beim neuen Stromanbieter zu sein.

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LittleMac1976  04.11.2020, 19:21
@baykan

Ach ganz ehrlich, ich habe das schon im Februar veranlasst dass zum 1.11 der Wechsel möglich ist denn ich habe ja eine Kündigungsfrist von 6 Wochen gehabt. Gut die habe ich natürlich mehr als eingehalten 🤣🤣 aber was ich erledigt habe habe ich erledigt.

Du musst halt schauen, in welchem Vertrag du drinne bist und wie die Laufzeit ist und wie die Kündigungsfrist und entsprechend rechtzeitig vorher musst du deinen neuen Vertrag vereinbaren.

Nur mal zum Verständnis wie das funktioniert, du meldest dich bei einem neuen Lieferanten und sagst ich möchte Kunde werden zum Datum XY, dieser Lieferant sendet damit eine anmeldeanfrage an den Netzbetreiber, dieser prüft ob es eine Vertragsbindung gibt und der Wechsel möglich ist, wenn ja gibt er ihn frei und somit bist du beim neuen Lieferanten, sollte es nicht möglich sein weil du vielleicht doch einen längeren Vertrag bei Deinem bisherigen hast, lehnt der Netzbetreiber halt die Übernahme ab, aufgrund vorhandener Vertragsbindung. Bzw kannst du dann erst zu einem späteren Zeitpunkt wechseln.

1 achso und noch etwas, wenn du einen neuen Versorger gesucht hast, kündigst du bitte auf keinen Fall selber deinen alten Versorger, das passiert automatisch durch den neuen Versorger. Und du gibst bitte auch kein Kündigungsdatum an, sondern willst immer die Möglichkeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Damit bist du auf der sicheren Seite

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Die Erwärmung des Wasser wird in den Heizkosten oder Stromkosten erfasst, abhängig von der Art der Wärmeerzeugnug. Gasboiler oder E-Boiler bzw Durchlauferhitzer in der Wohnung gehen auf deine Kosten, WW aus der Zentralheizung über die Heizkostenabrechnung. Der Wasserverbrauch ist demnach immer in den Trinkwasserkosten enthalten. Hast du eine rote WW-Messseinrichtung in deiner Wohnung?

Hast du etwa keine Abrechnung des Wassers ? Wasser läuft über die Wasserrechnung.


LittleMac1976  04.11.2020, 18:44

Das war nicht seine Frage, er wollte wissen ob das Warmwasser über die Heizkostenabrechnung des Vermieters geht, oder über seine Stromabrechnung läuft.

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