Wenn man vergewaltigt worden ist, muss man es beim Frauenarzt beweisen können, um das Kind abzutreiben?

5 Antworten

Soweit ich weiß greift die kriminologische Indikation auch nur bis einschl. 12. SSW. Der einzige Unterschied ist, dass kein Beratungsgespräch für die Abtreibung vonnöten ist.

Doch die Voraussetzung ist, dass von ärztlicher Seite festgestellt wurde oder zumindest dringende Gründe dafür sprechen, dass die Frau Opfer eines Sexualdeliktes war und es dadurch zur Schwangerschaft gekommen ist. Das heißt NICHT, dass es per se bewiesen werden muss, es muss halt eben nur vor dem Arzt glaubhaft gemacht werden, sodass der dann entsprechend sein Votum dahingehend abgibt.


isebise50  17.05.2021, 14:33
Der einzige Unterschied ist

Ein weiterer "kleiner" Unterschied ist, dass ein Schwangerschaftsabbruch mit Indikation eine Kassenleistung ist...

0

Wenn man vergewaltigt worden ist, bekommt man bei der Polizei in der Regel Broschüren über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens und Adresslisten mit Hilfsangeboten ausgehändigt.

Eine kriminologische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch ist gegeben, wenn nach ärztlicher Erkenntnis dringende Gründe dafür sprechen, dass die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt beruht.

Hier erfolgt die Indikationsstellung durch eine Ärztin oder einen Arzt – und nicht etwa durch Staatsanwaltschaft oder Polizei. Für eine kriminologische Indikation ist es nicht notwendig, dass die Straftat zur Anzeige kam.

Bei der kriminologischen Indikation gibt es keine Beratungspflicht. Das Angebot der Beratungsstellen steht aber auch bei dieser Indikation zur Verfügung.

Auch bei kriminologischer Indikation darf der Abbruch nur bis zum Ende der zwölften Woche nach der Befruchtung (14. Schwangerschaftswoche) durchgeführt werden.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Du kannst bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche immer abtreiben, egal aus welchem Grund. Jedoch wird man gefragt, was der Grund für eine Abtreibung ist.


isebise50  17.05.2021, 14:35
Jedoch

...ist ein Schwangerschaftsabbruch mit Indikation eine Kassenleistung, ansonsten nicht.

0
isebise50  20.05.2021, 16:59
@Lorena2911

Du liest dir alle paar Stunden oder Tage immer wieder alle Antworten durch?

0

Nein, du kannst es auch so abtreiben, wenn du ein Gespräch bei zB. Pro Familia gemacht hast.


isebise50  17.05.2021, 14:35

Allerdings ist ein Schwangerschaftsabbruch mit Indikation eine Kassenleistung, ansonsten nicht.

0

Man/Frau muss da nichts "erfinden".

  • Frau muss wissen was sie will
  • Frau muss sich beraten lassen
  • Frau muss die verfügbare Zeit dazu nutzen.

isebise50  17.05.2021, 14:36

Allerdings ist ein Schwangerschaftsabbruch mit Indikation eine Kassenleistung, ansonsten nicht.

0
GutenTag2003  17.05.2021, 14:38
@isebise50

das war aber nicht die Frage, wenn ich sie richtig gelesen habe. Hast Du sie gelesen ?

0
isebise50  17.05.2021, 16:00
@GutenTag2003

Was hat meine Antwort auf die Frage von Bastian68 mit meinem Kommentar auf deine Antwort zu tun? Das sind doch zwei verschiedene Adressaten.

Und "100-fach" erschließt sich mir immer noch nicht. Ist aber auch nicht wirklich wichtig...

0
isebise50  17.05.2021, 16:17
@GutenTag2003

Richtig - überall da, wo der Eindruck entsteht, dass eine Indikation keinen Unterschied macht.

Aber was hast du mit den anderen Antworten zu schaffen? Wobei es sich nebenbei bemerkt lediglich um 5 handelt. Aber vielleicht folgen ja noch 95 Antworten und vielleicht kommentiere ich die dann auch.

Ich wünsche dir noch ein schönes Leben!

0
GutenTag2003  17.05.2021, 16:28
@isebise50
Aber vielleicht folgen ja noch 95 Antworten

Das würde Dich doch nicht abhalten. 😂😂😂

0