Wenn man etwas zu einer Strafanzeige bringt?

4 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Deine Aussage als Geschädigter ist grundsätzlich ein Beweis. Wie viel Glauben die StA bzw. im Zweifel der vorsitzende Richter dieser schenken, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier.

Verleumdung wäre hier im Übrigen sowieso nicht einschlägig, wenn überhaupt, dann falsche Verdächtigung. Und auch hier reicht es nicht aus, dass bspw. ein Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt wird; du müsstest evident eine unschuldige Person verdächtigt haben, die Frage der Schuld oder Unschuld darf keinesfalls offen bleiben (vgl. OLG Rostock NStZ 05, 335).

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Heyho,

Ja, angezeigt werden kannst Du immer. Aber im Endeffekt muss Dir Nachgewiesen werden, dass Du entsprechend (vorsätzlich) gehandelt hast. Die schlichte Unterstellung reicht schließlich nicht für eine Verurteilung aus: Demnach ist zurecht Fragwürdig, ob es in Deinem beschriebenen Fall überhaupt festgestellt werden könnte.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

Das kann nie und nimmer zu Ermittlungen führen.

Eine Anzeige kann deshalb nur wie folgt bearbeitet werden: knicken lochen abheften

Schade um die Zeit und Kosten!

Ich denke, dass wir uns nicht strafrechtlichen Bereich sondern im psychologischen bewegen. Du solltest dir professionelle Hilfe suchen, scheinbar bist du paranoid.