Wenn man etwas zu einer Strafanzeige bringt?
und wenn man keine eindeutigen Beweise hat, kann man dann wegen Verleumdung angezeigt werden?
Es geht um Dinge die in der Wohnung gesprochen werden, aber sich ständig bei anderen Personen wieder finden, obwohl man überhaupt keine privaten Kontakte pflegt. Auch finden sich diese Sachen die man in der Wohnung sagt, ständig auf den Arbeitsplätzen wieder (diese wurden nun öfter gewechselt) oder bei völlig Fremden Personen. die nicht einmal Kollegen sind. Es ist eine sehr hellhörige Wohnung, aber das alleine kann nicht so etwas bewirken.
4 Antworten
Deine Aussage als Geschädigter ist grundsätzlich ein Beweis. Wie viel Glauben die StA bzw. im Zweifel der vorsitzende Richter dieser schenken, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier.
Verleumdung wäre hier im Übrigen sowieso nicht einschlägig, wenn überhaupt, dann falsche Verdächtigung. Und auch hier reicht es nicht aus, dass bspw. ein Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt wird; du müsstest evident eine unschuldige Person verdächtigt haben, die Frage der Schuld oder Unschuld darf keinesfalls offen bleiben (vgl. OLG Rostock NStZ 05, 335).
LG
Heyho,
Ja, angezeigt werden kannst Du immer. Aber im Endeffekt muss Dir Nachgewiesen werden, dass Du entsprechend (vorsätzlich) gehandelt hast. Die schlichte Unterstellung reicht schließlich nicht für eine Verurteilung aus: Demnach ist zurecht Fragwürdig, ob es in Deinem beschriebenen Fall überhaupt festgestellt werden könnte.
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!
Das kann nie und nimmer zu Ermittlungen führen.
Eine Anzeige kann deshalb nur wie folgt bearbeitet werden: knicken lochen abheften
Schade um die Zeit und Kosten!
Ich denke, dass wir uns nicht strafrechtlichen Bereich sondern im psychologischen bewegen. Du solltest dir professionelle Hilfe suchen, scheinbar bist du paranoid.