Wenn man ein Baugrundstück kaufen möchte, muss man es selbst vermessen lassen oder muss der verkäufer vermessen lassen?
7 Antworten
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Hallo, der Kauf einer erst noch zu vermessenden Teilfläche eines Grundstückes ist ein häufig vorkommender und durchaus üblicher Vorgang; in dem Kaufvertrag ist dabei die zu erwerbende Teilfläche dem Grunde nach hinsichtlich Größe und Lage in der Flurkarte gekennzeichnet;
die Vermessung kann nur der Eigentümer in Auftrag geben, nicht der Käufer; der Käufer kann aber zur Abmarkung geladen werden durch das Vermessungsamt;
grundsätzlich gehören die Vermessungskosten zu den Kosten der Übergabe;
allerdings kann natürlich im Kaufvertrag vereinbart werden, dass der Käufer diese Kosten übernimmt;
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Neues Baugebiet, alle bauen, blos wo zieht man seinen Zaun? In dem Fall ist man bereits Eigentümer und steht mit x qm im Grundbuch. Dann sucht man sich einen Vermesser, der die Fläche einmißt. Oder man läßt Grenzsteine setzen, was wegen der Grundgebühr teuer wird. Der Grenzstein alleine kostet blos 13€ netto. Oder man wartet ab, wo die Nachbarn ihren Zaun ziehen und vertraut darauf, daß es so richtig ist.
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Das kommt darauf an, was genau vereinbart wurde ... automatisch geht da nichts.
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Idr sind die vermessen und ist auf der Gemeinde\Stadtverwaltung zu erfragen... ist am kasteramt hinterlegt
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Wer den Auftrag gibt ist im Prinzip egal. Die Frage ist, wer die Kosten tragen soll. Üblicherweise ist dies der Käufer. Baugrundstücke sind aber meist schon vermessen.