Wenn man bereits Bürgergeld bezieht, dann aber ein Auto geschenkt bekommt oder erbt - welchen Einfluss hat das auf den Bürgergeld-Bezug?
Die Frage ist hier sicherlich auch, ob es einen Unterschied macht, ob man bei Eintritt in das Bürgergeld bereits ein Auto besitzt oder erst später von Freunden oder Verwandten bekommt ...
Wird eine Auto-Schenkung während des Bürgergeld-Bezuges immer angerechnet oder erst ab nem bestimmten Autowert?
Danke
2 Antworten
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Jeder Bürgergeldempfänger darf ein Auto besitzen, dass weniger als 15000 EUR wert ist, also bei einem Verkauf einbringen würde. Das muss man aber angeben.
Unter Umständen darf das Auto auch mehr wert sein, z. B. bei kinderreichen Familien.
Das Auto kann man bei Antragsstellung schon haben, oder es später bekommen, bzw. mit dem Schonvermögen kaufen...
https://www.buergergeld.org/buergergeld-wie-teuer-darf-ein-auto-sein/
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"schonvermögen bürgergeld" googeln. Jede Menge Quellen :D
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"Anders als bei den Freibeträgen auf das Schonvermögen, die innerhalb der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden können, geht dies bei einem Auto nicht.
Zwei Personen in der Bedarfsgemeinschaft können zwei Autos mit jeweils einem Wert von 15.000 Euro haben, was in der Summe 30.000 ergeben würde – es ist aber nicht möglich, dass zwei Personen in der Bedarfsgemeinschaft nur ein Auto haben, das einen Wert von 30.000 Euro hätte."
https://www.buergergeld.org/buergergeld-wie-teuer-darf-ein-auto-sein/
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Das zulässige Schonvermögen betrögt aktuell bis zu 40.000 € für 1 Jahr für 1 Person der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt, wie für alle anderen Bedarfsgemeinschaftsmitglieder von Anfang an, ein Betrag von bis zu 15.000 € pro Person.
Das Auto ist darin enthalten.
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Da ist ein Auto enthalten (bzw. 2), das keinen Verkaufswert über 15000 EUR haben darf - außer in Ausnahmefällen wie Behinderung, kinderreich...
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Bedeutet im Rückschluss:
Wenn man schon im Bürgergeld-Bezug ist und dann ein Auto im Wert von knapp 15.000 Euro geschenkt bekommt oder erbt, kann man das Geschenk bedenkenlos annehmen, Auto auf den eigenen Namen anmelden, gibt das Auto und die Schenkung als Quelle beim Jobcenter an und es ändert sich absolut nichts an der Höhe des Bürgergeld-Bezuges, korrekt?
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Solange das Schonvermnögen dadurch nicht überschritten wird, passiert nichts.
Falsch.