Wenn man bereits Bürgergeld bezieht, dann aber ein Auto geschenkt bekommt oder erbt - welchen Einfluss hat das auf den Bürgergeld-Bezug?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Jeder Bürgergeldempfänger darf ein Auto besitzen, dass weniger als 15000 EUR wert ist, also bei einem Verkauf einbringen würde. Das muss man aber angeben.

Unter Umständen darf das Auto auch mehr wert sein, z. B. bei kinderreichen Familien.

Das Auto kann man bei Antragsstellung schon haben, oder es später bekommen, bzw. mit dem Schonvermögen kaufen...

https://www.buergergeld.org/buergergeld-wie-teuer-darf-ein-auto-sein/


Agamemnon712  03.07.2024, 05:35
weniger als 15000 EUR wert ist

Falsch.

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Blindi56  03.07.2024, 10:24
@Agamemnon712

 "Anders als bei den Freibeträgen auf das Schonvermögen, die innerhalb der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden können, geht dies bei einem Auto nicht.

Zwei Personen in der Bedarfsgemeinschaft können zwei Autos mit jeweils einem Wert von 15.000 Euro haben, was in der Summe 30.000 ergeben würde – es ist aber nicht möglich, dass zwei Personen in der Bedarfsgemeinschaft nur ein Auto haben, das einen Wert von 30.000 Euro hätte."

https://www.buergergeld.org/buergergeld-wie-teuer-darf-ein-auto-sein/

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Agamemnon712  03.07.2024, 10:28
@Blindi56

Das zulässige Schonvermögen betrögt aktuell bis zu 40.000 € für 1 Jahr für 1 Person der Bedarfsgemeinschaft.

Danach gilt, wie für alle anderen Bedarfsgemeinschaftsmitglieder von Anfang an, ein Betrag von bis zu 15.000 € pro Person.

Das Auto ist darin enthalten.

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Blindi56  03.07.2024, 10:35
@Agamemnon712

Da ist ein Auto enthalten (bzw. 2), das keinen Verkaufswert über 15000 EUR haben darf - außer in Ausnahmefällen wie Behinderung, kinderreich...

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JoeFriday 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 23:01

Bedeutet im Rückschluss:

Wenn man schon im Bürgergeld-Bezug ist und dann ein Auto im Wert von knapp 15.000 Euro geschenkt bekommt oder erbt, kann man das Geschenk bedenkenlos annehmen, Auto auf den eigenen Namen anmelden, gibt das Auto und die Schenkung als Quelle beim Jobcenter an und es ändert sich absolut nichts an der Höhe des Bürgergeld-Bezuges, korrekt?

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Solange das Schonvermnögen dadurch nicht überschritten wird, passiert nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.