Nachteile des Bürgergeldes?

1 Antwort

Hallo,

zu Deinen drei Hauptfragen hätte ich folgende Antworten:

1. wirst Du als junger Mensch vermutlich häufiger in Deinem Leben mal Bewerbungen schreiben müssen. Da Arbeitgeber vorab schon mal grob wissen wollen wie die berufliche Vorgeschichte ihrer Bewerber verlief, gehört zu einer Bewerbung auch ein nachvollziehbarer Lebenslauf. Für Zeiten ohne Berufsausbildung, Schule oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mußt Du damit im Zweifel auch immer eine plausible Erklärung haben müssen. Sonst wird man zu gerne von einigen "Elementen" gerne mal als faul abgestempelt.

2. Bürgergeld bringt leider keine geldeswerten Punkte bei der Rente, da während des Bezuges dieser Hilfsleistung keinerlei Rentenbeiträge in die Rentenkasse abgeführt werden. Jeder Monat Bürgergeld ist für die Bestimmung der Höhe einer späteren Alters- / EU- oder EM-Rente eine Nullnummer.

3. Arbeitgeber können in gewissem Umfang durchaus recharchieren und nachprüfen, ob Deine im Lebenslauf gegebenen Angaben stimmig sind, oder nicht. Aber auch sonst sollte man privat jegliches Ausbildungs- / oder Arbeitszeugnis, jede Teilnahmebescheinigung an Fortbildungsmaßnahmen oder gemeinnützigen Diensten, sowie jeglichen Bezug von BAB, Bafög oder Arbeitslosengekd oder Leistungen der Grundsicherung, Krankengeld und ähnlichem ganz sorgfältig aufbewahren.

Ansonsten könnte es später bei einer möglichen Klärung einiger Fragen zum Verlauf des persönlichen Rentenkontos mal Schwierigkeiten geben.

(4). Mit Blick auf Deine vorherige Frage könntest Du mit Vollendung Deines 18. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen natürlich auch ohne eigenes Einkommen bei Deinen Eltern ohne deren Zustimmung ausziehen. Beachte dabei allerdings, daß dann bis zur Vollendung Deines 25. Lebensjahres erst mal elterlicher Unterhalt vor Bürgergeld gehen würde, wenn Du Dich in dieser Zeit in einer beruflichen oder schulischen Erstausbildung ohne betriebliches Entgelt mit dem Ziel eines Berufsabschlusses befändest.

(4b). Würdest Du in der Fortsetzung Deiner schulischen Ausbildung bis zum Abitur dann tatsächlich einen Anspruch auf Bürgergeld haben, so müßtest Du später im Lebenslauf für den betreffenden Zeitraum nur die Tätigkeit "Schüler an Schule ..." benennen. Woher Deine finanzielle Unterstützung dabei kam, geht keinen Arbeitgeber etwas an. ( das kann er auch normalerweise nicht herausfinden )

LG