Wenn in der DDR nur eine Sterbeurkunde ausgestellt wurde, war es dann eine Todgeburt?
Es fehlt die Geburtsurkunde, es gibt nur eine Sterbeurkunde. Schließt man da richtigerweise auf eine Todgeburt und ab wieviel Gewicht wurde eine Sterbeurkunde ausgestellt?
2 Antworten
Normalerweise sollte auf einer Sterbeurkunde auch der Geburtstag eingetragen sein. Das wird in der DDR kaum anders gewesen sein!
Wie kommt es dann zu einer Sterbeurkunde von jemandem, der nie gelebt hat?
Ja, das frage ich mich auch. Offenbar ist es eine Fälschung.
Nach dem Personenstandsrecht gilt jedes Kind, das über 500 Gramm gewogen hat oder wo die Mutter über der 23. SSW war und das tot geboren wurde, als Totgeburt.
Bei einer Totgeburt erhalten die Eltern eine Geburtsurkunde mit Sterbevermerk, es gibt aber keine Sterbeurkunde.
Eine Sterbeurkunde gibt es nur, wenn das Kind einmal richtig gelebt (=geatmet) hat, dann gibt es jedoch immer auch eine Geburtsurkunde.
Wenn es also eine Sterbeurkunde gibt, muss es auch eine Geburtsurkunde geben und damit war es keine Totgeburt.
Eine Totgeburt lebte aber nie, kann also auch nicht geboren sein und so gibt es wohl auch keine Geburtsurkunde.