Wenn in der DDR nur eine Sterbeurkunde ausgestellt wurde, war es dann eine Todgeburt?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise sollte auf einer Sterbeurkunde auch der Geburtstag eingetragen sein. Das wird in der DDR kaum anders gewesen sein!


Fleischklos61 
Beitragsersteller
 24.04.2021, 21:05

Eine Totgeburt lebte aber nie, kann also auch nicht geboren sein und so gibt es wohl auch keine Geburtsurkunde.

Nach dem Personenstandsrecht gilt jedes Kind, das über 500 Gramm gewogen hat oder wo die Mutter über der 23. SSW war und das tot geboren wurde, als Totgeburt.

Bei einer Totgeburt erhalten die Eltern eine Geburtsurkunde mit Sterbevermerk, es gibt aber keine Sterbeurkunde.

Eine Sterbeurkunde gibt es nur, wenn das Kind einmal richtig gelebt (=geatmet) hat, dann gibt es jedoch immer auch eine Geburtsurkunde.

Wenn es also eine Sterbeurkunde gibt, muss es auch eine Geburtsurkunde geben und damit war es keine Totgeburt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung