4 Antworten
Wenn du für Lieferando arbeitest, bist du Arbeitnehmer und kein Gewerbetreibender. Somit gilt für dich die für jeden privaten Käufer übliche Gewährleistung.
Wenn du ein Auto privat beim Händler gekauft hast, greift die gesetzliche Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung. Das hat null komma nichts damit zu tun, wo du arbeitest.
"Die Frage ist, ob ich den Kauftrag als privat abschließen durfte "
Das ist es das eigentliche Problem.
Bei der Frage oder dem Problem spielt erstmal was im Kaufvertrag steht keine Rolle. Weil der Kaufvertrag ungültig wäre, wenn ich ihn nicht als privat abschließen durfte.
Weil der Mitarbeiter des Autohauses gemerkt hat, daß ich bei Lieferando arbeite, hat er angefangen etwas über " Gewerbe" zu reden. Und er präsentierte sich sicher in seinen Aussagen, daß ich keinen Anspruch auf Gewährleistung habe. Deshalb suche ich auch sichere, bombenfeste Beweise, daß ich Recht auf Gewährleistung habe. Da ich aber kein Experte auf dem Gebiet bin, kann ja passieren, daß ich etwas wichtiges nicht weiß. Aber genau die Argumentation mit dem " Angestellten" hat mich zu der Vermutung gebracht, daß ich Anspruch auf Gewährleistung doch habe.
Jetzt könnte ich zu dem Mitarbeiter des Autohauses gehen und ihm das alles sagen. Falls er aber dann bei seiner Meinung bleibt, brauche ich gesetzliche Bestätigung meiner Vermutung, damit ich dem Mitarbeiter im Streitfall Beweise vorlegen kann.
Zusammengefasst: Ich will Gewährleistung, aber ich könnte sie nicht kriegen , weil ich vielleicht Auto gewerblich nutzen würde. Meine Angaben beim Händler: " Ich nutze es privat" . Es stellt sich dann aber evtl. heraus , dass dann doch nicht privat. Dann würde Händler sagen: du bekommst keine Gewährleistung, weil du gewerblich bist , aber mir gesagt daß du es privat nutzen möchtest.
Wie gesagt, es ist völlig egal was im Kaufvertrag steht. Wichtig ist, wenn ich Unternehmer bin, kriege ich keine Gewährleistung. Das kann ja der Händler erfahren, ob ich Unternehmer bin.
Und ich habe dir gesagt, ich will sicher erfahren , ob ich den Kaufvertrag als privat abschließen durfte im Bezug auf Gewährleistung, wenn ich das Auto doch gewerblich nutzen würde.
Es ist doch völlig klar, daß man einen Kaufvertrag als privat abschließen darf, wenn man mind. 18 Jahre alt ist usw...
Ist aber bei dem Problem nicht wichtig.
Wenn ich z.B einen Vertrag für Handy abschließe, nutzt mir der Kaufvertrag nix für Stromvertrag.
Wichtig ist: ich will die Gewährleistung !
Im Kaufvertrag steht, daß ich Anspruch auf Gewährleistung habe. Das stimmt aber nicht, wenn ich es gewerblich nutzen würde. Daher die Korrektheit des Abschlußes des Kaufvertrages ist fraglich, wenn ich das Auto gewerblich nutzen würde.
Wenn ich 18 und voll geschäftfähig bin, darf ich nicht jederzeit privat ein Auto kaufen. Das Gegenbeispiel ist folgendes: Angenommen, ich kaufe das Auto für unternehmerische Zwecke. Deshalb kann ich nicht in das Autohaus gehen und sagen: Ich kaufe das Auto privat .
Was ist daran unverständlich?
Was verstehst du unter Gewährleistung? Und was soll das mit Lieferando zu tun haben. Du kannst ja mit Lieferando über die Kostenübernahme verhandeln
Nein, wieso solltest du?
Es ist dem Verkäufer doch scheissegal, wo du arbeitest. Er garantiert dir gar nichts. Und je gewerblicher du arbeitest, desto einfacher kann er sich aus der Affäre ziehen.
Wie kann man prüfen , ob ich es als Privatmann gekauft habe?