Wenn ein 16 Jähriger an einer Schule einen Polizeigroßeinsatz auslöst, weil er sich einen Spaß erlaubt, sollte er und seine Eltern das zahlen?
Sagen wir mal 30000€
44 Stimmen
23 Antworten
Hallo, ich bin der Meinung dass er und seine Eltern das Zahlen sollen. So einen Großeinsatz auszulösen braucht schon deutlich mehr als einen kleinen Jungenstreich. Ich sehe hier auch die Verantwortung bei den Eltern, die dem Kind in diesem fall kein benehmen, bzw keine Regeln und Grenzen beigebracht haben. Mein Sohn Paul(9) aber auch meine Tochter Maja(12) würden etwas dergleichen Niemals tun. Meine beiden Engel haben die Werte des Lebens von kleinauf gelernt und sind allen anderen Kindern in Benehmen weit voraus. Und das alles schaffe cih als Alleinerziehender Vater im Vollzeitjob, ich möchte als gutes Vorbild vorausgehen und sage dass jeder der sich etwas mühe gibt seine kinder auch erziehen kann. Wichtig für mich ist nur, dass kinder nicht in der KiTa und der in der Schule erzogen werden, das ist, war schon immer, und wird auch immer die Aufgabe der Eltern bleiben!!!
ich hoffe ich konnte weiterhelfen,
LG Christoph
es gibt in deutschland keine sippenhaft und das ist gut so. Es reicht dass derjenige das Geld irgendwann mal zahlen muss. Mit z.B. 30.000€ schulden ohne aussicht auf Insolvenz ins Leben zu starten ist nicht besonders toll. Nur die Pfändungsgrenzen müssen weg
Wer Unsinn macht, muss auch dafür gerade stehen. Nur wird es in diesem Fall so sein, dass ein 16jähriger kaum das Geld haben wird, um das zu bezahlen. Da müssen dann seine Eltern etwas bezahlen, wofür sie eigentlich nichts können. Sie sollten dann mit dem Jungen vereinbaren, dass er ihnen das Geld in Raten zurückzahlt, sobald er Gehalt bekommt.
Beide sollten zahlen. Die Eltern wegen der fehlerhaften Erziehung und das Kind als Lektion.
Er wird die Strafe bekommen, seine Eltern haften nicht. Und die Schule ist der Steuerzahler. Zusätzlich zur Strafe kommt die Schadensersatzforderung, und die ist das eigentliche Problem.
Hier geht es um Schadenersatz, nämlich den Polizeieinsatz. Die Strafe kommt noch hinzu.
dir gehört die Schule im sinne des öffentlichen Eigentums ;). Die Eltern haften aber auch nicht für den Schadensersatz, wir haben ein striktes verursacherprinzip.
Mit 16 ist man (denke ich) alt genug, um zu wissen, dass man durch solche Aktionen Strafen bekommen kann.
Bei der Frage geht es nicht um Strafe, es geht lediglich darum, den verursachten Schaden zu zahlen.
der JUnge wird zahlen müssen, spätestens dann abzahlen, wenn er GEld verdient. Gemütlich zurücklehnen und sagen: "Ich bin noch ein Kind und habe kein Geld" ist nicht! Die Eltern können das Geld vorlegen und dann zurückverlangen, wenn Bubi GEld verdient,
Die Frage ist missverständlich. Geht es um eine Geldstrafe (wird er wohl nicht bekommen) oder um die Kosten des Polizeieinsatzes? In der Frage steht Strafe, ich ging aber von verursachten Kosten aus, ansonsten machen die Antwortmöglichkeiten keinem Sinn.
richtig, davon bin ich ausgegangen. Aber ich denke mir, dass der Junge, der sich ja "nur" einen Spaß erlauben wollte, meinen wird, dass er keine Konsequenzen außer einem "Du, du, du" erleben wird. Und da täuscht er sich gewaltig. Er wird eine Jugendstrafe bekommen - Sozialdienst - UND die Kosten des Polizeieinsatzes tragen müssen. NIcht sofort, da er ja das Geld nicht hat, aber sobald er Geld verdient, steht der Staat da und schickt die Rechnung, Mit Recht
Die Schule ist der Steuerzahler? Echt jetzt, dann wäre ich ja ne Schule?? ;o)
Hier geht es um den Kostenersatz (und da haften Eltern für ihre Kinder...) und nicht die Strafe...