Wenn das Fahrrad geklaut wird? Und es nicht angeschlossen war.. Ist man dann selbst schuld?
Ich meine auch wenn es nicht angeschlossen war, kann man das doch nicht einfach so mitnehmen!!!
7 Antworten
Natürlich darf man ein Fahrrad nicht stehlen, nur weil es nicht abgesperrt ist.
Aber wenn man es einem Fahrraddieb so einfach macht, darf man sich nachher nicht wundern, wenn das Fahrrad weg ist.
Wenn du die notwendige Sorgfalt versäumt hast, bist du nicht versichert.
Das ist genau so, als ob du einfach Türen und Fenster offen lässt, wenn du einkaufen gehst.
Natürlich darf es niemand einfach so mitnehmen. Es ist weiterhin Diebstahl.
Aber in einer Versicherungspolice wird stehen, dass ein Fahrrad nur so lange versichert ist, wie es auch "angemessen gesichert" war.
Bei so einem E-Bike-Panzer, den Opa nur mit Laderampe auf deinen Träger am Auto gefahren bekommt, mag das wohl angehen. Bei einem Fahrrad, das man einfach so hochheben und wegtragen kann, wüsste ich nicht inwiefern das "abschließen" vor dem Diebstahl schützt.
...es steht aber so in den Bedingungen (GDV-Musterbedingungen). Siehe meine Antwort.
7110 - Fahrraddiebstahl, siehe auch Versicherbare Klauseln
das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war ...
https://www.versicherung-vergleiche.de/hausratversicherung/fahrraddiebstahl.htm
Somit muss zwischen angeschlossen und abgeschlossen unterschieden werden. Letzters reicht aus.
Also ist es kein Diebstahl wenn es nicht abgeschlossen war?
Es ist immer noch ne Straftat aber du machst es dem Dieb halt leicht.
Es kam zur Strafanzeige...Aber es konnte nichts ermittelt werden...
Stimmt. Und deswegen reicht es, wenn es ab- und nicht angeschlossen ist.