Wenn das Fahrrad geklaut wird? Und es nicht angeschlossen war.. Ist man dann selbst schuld?

7 Antworten

Natürlich darf man ein Fahrrad nicht stehlen, nur weil es nicht abgesperrt ist.

Aber wenn man es einem Fahrraddieb so einfach macht, darf man sich nachher nicht wundern, wenn das Fahrrad weg ist.

Wenn du die notwendige Sorgfalt versäumt hast, bist du nicht versichert.

Das ist genau so, als ob du einfach Türen und Fenster offen lässt, wenn du einkaufen gehst.


DoroA 
Beitragsersteller
 01.05.2022, 18:27

Ok. Danke

Natürlich darf es niemand einfach so mitnehmen. Es ist weiterhin Diebstahl.

Aber in einer Versicherungspolice wird stehen, dass ein Fahrrad nur so lange versichert ist, wie es auch "angemessen gesichert" war.


wattdennnu2  29.04.2022, 17:50

Stimmt. Und deswegen reicht es, wenn es ab- und nicht angeschlossen ist.

RedPanther  29.04.2022, 17:54
@wattdennnu2

Bei so einem E-Bike-Panzer, den Opa nur mit Laderampe auf deinen Träger am Auto gefahren bekommt, mag das wohl angehen. Bei einem Fahrrad, das man einfach so hochheben und wegtragen kann, wüsste ich nicht inwiefern das "abschließen" vor dem Diebstahl schützt.

wattdennnu2  29.04.2022, 18:00
@RedPanther

...es steht aber so in den Bedingungen (GDV-Musterbedingungen). Siehe meine Antwort.

7110 - Fahrraddiebstahl, siehe auch Versicherbare Klauseln
das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war ...

https://www.versicherung-vergleiche.de/hausratversicherung/fahrraddiebstahl.htm

Somit muss zwischen angeschlossen und abgeschlossen unterschieden werden. Letzters reicht aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DoroA 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 18:13

Also ist es kein Diebstahl wenn es nicht abgeschlossen war?

Es ist immer noch ne Straftat aber du machst es dem Dieb halt leicht.


DoroA 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 16:10

Es kam zur Strafanzeige...​Aber es konnte nichts ermittelt werden...