Wenn auf einer Bundesstraße in einer Richtung zwei Streifen durch eine durchgezogene Mittellinie von einem Fahrstreifen in die andere Richtung abgetrennt ist?
welches Tempolimit gilt dann außerorts für die Fahrtrichtung mit zwei Fahrstreifen und für diejenige mit nur einem Streifen für PKW, wenn keine Schilder das Tempolimit vorgeben?
Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen
4 Antworten
Die übliche Grenze 100 km/h ist nur aufgehoben, wenn
- zwei (odrr mehr) Fahrspuren in beiden Richtungen vorhanden sind, oder
- eine bauliche Trennung beider Fahrtrichtungen gegeben ist.
StVO $3 (3) c
"Mindestens zwei ... Fahrstreifen für jede Richtung" wäre die Voraussetzung für eine Ausnahme von den generellen 100 km/h.
Außer natürlich es ist anders beschildert
Die zweite und dritte Antwortmöglichkeit ("Richtgeschwindigkeit" ist keine Beschränkung).
Nur darum geht es doch in der Frage: gilt "100" oder "unbeschränkt"?
Auf Bundesstraßen gilt grundsätzlich 100 KMH, es sei denn es ist Anders beschildert.
... oder eine bauliche Trennung zwischen den Fahrtrichtungen.
Wie wird denn ausgeschildert, dass es keinerlei Beschränkung gibt?