Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Kraftfahrtstraßen?
Moin, bezüglich meiner praktischen Führerscheinprüfung bin ich mir in einigen Punkten noch unsicher. In diesem Fall geht es um Geschwindigkeitsbegrenzung auf Kraftfahrtstraßen in verschiedenen Szenarien. Im Internet finde ich gegensätzliche Meinungen dazu.
Auf Kraftfahrtstraßen (sofern keine anderen Tempolimits durch Schilder) gilt natürlich grundsätzlich auch innerorts: 50 km/h und außerorts 100 km/h.
Wie sieht es nun aber mit autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen/Straßen aus?
Dazu habe ich herausgefunden: Sobald es Richtungsfahrbahnen (selbst wenn nur ein Fahrstreifen) gibt die baulich voneinander getrennt sind gilt dies als autobahnähnlich - das ist richtig, oder?
Dann gibt es aber auch noch eine weitere Definition vom Begriff "autobahnähnlich": "Straßen die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben" (StVO §3, Abs. 2c).
Ich habe zwei Bilder dazu erstellt, wie ich diese Definition verstehe. Die Richtungsfahrbahnen wären in diesem Fall aber nicht getrennt, ein Auto könnte bei Szenario 2, dadurch, dass die Fahrstreifen ja nur durch Leitlinien geteilt sind doch auch theoretisch auf dem drittäußersten Fahrstreifen links überholen, oder? Natürlich würde man das in der Praxis wahrscheinlich nicht machen, aber warum begrenzt man beide Richtungen dann nicht gleich nur das Zeichen 295 statt Zeichen 340? Oder habe ich die Definition falsch verstanden?
Außerdem: gilt dies nur außerorts oder auch innerorts? Da die Ausnahme der normalen Geschwindigkeitsbegrenzungen für autobahnähnliche Straßen in §3 nur in Abs. 2 steht, wo es um außerorts geht und nicht in Abs. 1.
Meine Fragen zusammengefasst:
1) Was ist mit autobahnähnlicher Kraftfahrtstraße gemeint?
2) Beschreibt das zweite Bild die Definition von autobahnähnlich ebenfalls?
3) Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auf autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen innerorts?
4) Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auf autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen außerorts?
5) Gilt auf normalen Autobahnen innerorts auch 130 km/h Richtgeschwindigkeit?
Danke im Voraus!
2 Antworten
Genauer brauchst du es für die normale Prüfung nicht, sobald es mehr als eine Fahrspur in diese Richtung gibt und/ebenfalls die bauliche Abtrennung in der Mitte. Dann ist es Autobahn (ähnlich)
Bei dem zweiten Bild fehlt eben die bauliche Abtrennung.
Genauer wird danach nicht gefragt.
3)4) Ist dann eine Autobahnähnliche Kraftstraße,, nicht eine Ortsdurchfahrt 100km/Std
Nicht anderes markiert innerorts 50km/Std
5)Innerorts immer 50. Es gibt keine Autobahn, die auch innerorts eine Ortsdurchfahrt ist.
Bei dem zweiten Bild fehlt eben die bauliche Abtrennung.
Macht nix, außerorts gilt trotzdem Richtgeschwindigkeit.
Was ist mit autobahnähnlicher Kraftfahrtstraße gemeint?
Uninteressant, den Begriff kennt die StVO nicht. Sobald es je Fahrtrichtung zwei oder mehr Fahrspuren gibt oder eine bauliche Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen existiert (z.B. Grünstreifen, Leitplanken etc...) gilt für PKW ausserorts Richtgeschwindigkeit.