Welche Geschwindigkeit gilt hier auf Bundesstraßen?
Welche Geschwindigkeit gilt außerorts auf einer Bundesstraße, wenn in meiner Fahrtrichtung 2 Fahrspuren in eine Richtung und in entgegengesetzter Richtung 1 Fahrspur sind?
21 Stimmen
6 Antworten
Dazu mal einen Auszug aus § 3 StVO, Abs. 3, Pukt 2c, letzter Satz (bzgl. zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften):
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Dabei ist es übrigens egal ob es sich um eine Bundes- oder gar Landstraße handelt!!
100 km/h - nur wenn die Bundesstraße zeitgleich eine Kraftfahrstraße ist und über eine bauliche Trennung zwischen den Fahrtrichtungen verfügt, gilt 130 km/h.
nur wenn die Bundesstraße zeitgleich eine Kraftfahrstraße ist und über eine bauliche Trennung zwischen den Fahrtrichtungen verfügt, gilt 130 km/h.
Das die Straße eine Kraftfahrstraße ist ist keine nötige Bedingung. Richtgeschwindigkeit gilt auf jeder Straße ausserorts, die entweder über 2 Fahrstreifen für jede Richtung verfügen oder über baulich getrennte Richtungsfahrbahnen. (3 Abs. 3 Nr. 2c StVO)
100 für PKW und 60 für LKW über 3,5t zGg
Es sei denn es gibt eine bauliche Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen, da gilt Richtgeschwindigkeit 130 für PKW.
Ohne bauliche Trennung 100 km/h...bei den wechselnden Doppelspuren denken trotzdem viele, dass eine Autobahn beginnt, nur um hinterher wieder mit 90 dahin zu eiern...
Sie sind offiziell keine Autobahnen, verfügen jedoch teilweise über je zwei baulich getrennte Fahrbahnen oder „nur“ über autobahnähnliche Auf- und Abfahrten. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h.
verfügen jedoch teilweise über je zwei baulich getrennte Fahrbahnen
Wenn die Fahrbahnen baulich getrennt sind gilt 130 km/h Richtgeschwindigkeit.