Wem gehört der Schatz wenn ich einen finde?

3 Antworten

Meiner letzten Information nach ist es beispielsweise in Bayern so, dass:

- ein Schatz auf deinem Grundstück von dir gefunden, gehört dem Bundesland Bayern.

- ein Blindgänger auf deinem Grundstück von dir gefunden, gehört zumindest soweit dir, dass du für die Räumung aufkommen musst.

Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

https://dejure.org/gesetze/BGB/984.html

Stößt man auf einen ungewöhnlichen Fund, ist zunächst einmal entscheidend, ob es sich dabei um einen per Gesetz definierten Schatz handelt. Laut §984 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind das jene Gegenstände, die so lange verborgen gelegen haben, dass der Eigentümer oder die Eigentümerin nicht mehr zu ermitteln ist.

Nach dem BGB stehen solche verschollenen Schätze theoretisch zur Hälfte dem Entdecker und zur anderen Hälfte der Eigentümerin des Grundstücks zu. Doch praktisch sieht die Realität anders aus: Die Bundesländer haben eigene, davon abweichende Regelungen. "In fast allen Bundesländern regelt das so genannte große Schatzregal, wem ein Fund gehört, nämlich dem Land"

Woher ich das weiß:Recherche