Darf man 200 Jahre alte Münzen besitzen?

3 Antworten

§ 984 Schatzfund

Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

Andereseits:

Im Fall eines unerwarteten Schatzfundes gibt es in Deutschland zwei alternative Regelungen: die Behandlung nach dem Schatzregal oder die Behandlung nach der „Hadrianischen Teilung“ (§ 984 BGB). Von der Hadrianischen Teilung weichen die meisten Bundesländer durch die Öffnungsklausel in Art. 73 EGBGB ab und machen vom staatlichen Aneignungsrecht Gebrauch. Der Schatzfinder unterliegt einer Anzeigepflicht nach allen Landesdenkmalschutzgesetzen. So schreibt § 11 Abs. 2 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes vor, dass der Entdecker, der Verfügungsberechtigte des Grundstücks sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen der Fund entdeckt wurde, eine Fundanzeige zu erstatten haben. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Schatzregal

Ja, dass muss man. 200 Jahre alte Münzen sind für die Forschung allerdings irrelevant, kann man behalten.

Nein, spenden muß man nicht. Der Finder muß angemessen entschädigt werden. Und je nachdem, was man gefunden hat, darf man auch einen mehr oder weniger großen Anteil behalten. Das hängt davon ab, wie "wertvoll" die einzelnen Stücke sind. Also nicht der Geldwert, sondern der historische Wert für die Wissenschaft.