Wem gehört das Fahrzeug was ich nach Erbe im Besitz befindet?

4 Antworten

Bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse die Fahrzeuge woanders unterbringen.

Das wäre mein Vorschlag.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ofenroller 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 11:11

dafür ist kein Geld vorhanden. außerdem würde der Aufwand dafür zu imens sein und in keiner relevanz zum wert der Kisten stehen.

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Ich würde in den Unterlagen nach Papieren suchen und dann versuchen, die Fahrzeuge erstmal zu verkaufen, sobald die Besitzverhältnisse geklärt sind - und wenn das nichts tut, kann man sie immer noch entsorgen lassen. Dafür braucht man in der Regel aber auch die Papiere. Eventuell kann man mit dem Vermieter eine Lösung finden, dass man die Fahrzeuge noch bis Ende des Monats da stehen lässt und dafür auch weiter die Miete bezahlt. Die Frist von nur zehn Tagen ist schon sehr gering und eigentlich schon fast ein Streitfall.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ofenroller 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 11:10

haben alles abgesucht, wir finden keine, entweder sindd as Fahrzeuge von anderen oder er hat die halt zum schlachten etc. gekauft und keine papiere mehr.

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rotesand  05.07.2024, 11:12
@Ofenroller

Dann müsste man schauen, mit wem er Kontakt hatte und für wen er tätig war. Sind in den Autos keinerlei Papiere mehr? Manche Schrauber lassen auch alles im Auto direkt liegen, damit sie wissen, wo es ist.

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Ofenroller 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 11:12

er hat halt schon länger keine Miete gezahlt gehabt und wurde wohl schon früher gekündigt weswegen der Vermieter jetzt so schnell wie möglich das da weg haben will.

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rotesand  05.07.2024, 11:13
@Ofenroller

Wenn das schon so anfängt, liegt es nah, dass weitere Schulden da sind - dann wärt ihr als Erben auch für die Mietrückstände verantwortlich. Ich würde das Erbe ausschlagen, das kann man machen. Dann habt ihr auch die Schrottautos vom Hals und muss das Amt sie wegschaffen, weil sie euch nicht gehören.

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peterobm  05.07.2024, 11:26
@Ofenroller

das hört sich nicht gut an, in dem Falle wäre es wohl besser das Erbe auszuschlagen

der Vermieter kann in dem Falle von euch die ausstehende Miete fordern

sind keine weiteren Erben ermittelbar

bleibt die Räumung am Vermieter hängen

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Ofenroller 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 11:27
@rotesand

Problem ist meine Freundin hat es schon angenommen in gutem Glauben. Wir sind davon ausgegangen ein Haus mit Grundstück etc. zu erben. Wo sie es angenommen hat wurde bekannt er hat das Grundstück mit Haus schon vor Jahren an den jetztigen Vermieter verkauft in irgend einem komischen Deal. Der will jetzt natürlich das ganze Verkaufen und sagt die Autos sollen da weg. Wenn wir das vorher gewusst hätten hätten wir das Erbe ausgeschlagen.

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Über die Fahrgestellnummer läßt sich eventuell noch etwas heraus bekommen, aber bis zum 15.07. wird das ziemlich sicher knapp.

Ihr müsst die dann auf eure Kosten einlagern.

Oder abholen lassen und riskieren.

Ohne Nummernschild kommst du da nicht weiter.