Welches Attest fürs Gericht?
Guten Tag bitte keine Vorurteile
ich bin für Freitag als Angeklagte geladen vor Gericht. Ich bin aus dem Westen geflohen da ich mord Drohungen von meinem ex Freund erhalten habe. Seit dem leide ich an starker Psyche werde immer Schweiß gebadet wach.
welches Attest muss ich beim Gericht vorlegen ? Um einen erneuten Termin zu bekommen oder vielmehr die Akte an das neue Gericht meines neuen Wohnortes geht ? Bitte nur ernst gemeinte Kommentare.
ich faxe dem Gericht dann das Attest.
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Was für ein Gerichtstermin? Welche Anklage von wem gegen wen?
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Gegen mich wegen Trunkenheit im Verkehr
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Was ändert denn ein späterer Zeitpunkt?
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Meine Frage ist nur ob das geht
3 Antworten
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Du brauchst ein Attest, in dem "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt wird. Egal was Du möchtest, es bleibt das Gericht am Tatort zuständig, es sei denn, Du bist Jugendliche. Das Gericht wird nicht einfach gewechselt.
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Das steht in der Entscheidung des Richters. Er kann eine amtsärztliche Untersuchung fordern, aber gewiss nicht beim ersten Attest. Was auch immer Du vorhast, reize es nicht aus. Gerichte sind eine Instanz, die sich ungern verar***en lässt und sehr barsch darauf reagiert.
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Sag bitte dem Gericht heute schon Bescheid, dass du nicht erscheinen kannst und das Attest morgen nachreichst - die müssen den Termin noch aufheben und alle Beteililigten abladen. Wenn das nicht mehr klappt, weil sie zB keine Telefonnummer von Zeugen haben und sich herausstellt, dass du schon früher wusstest dass du nicht kommst, aber nicht Bescheid gesagt hast, kann es sein, dass dir die Kosten für die umsonst erschienenen Zeugen aufgedrückt werden. Ebenso ggf. Sachverständige oder Dolmetscher, wobei man die telefonisch oder per Fax normalerweise errreicht.
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Ähm, was geht dann? Sorry, ich verstehe die Nachfrage nicht ganz. Ob das Attest als Entschuldigung reicht, entscheidet der Richter/die Richterin.
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Wenn ich die heute anrufe und sage das ich krank bin und das Attest morgen rüber schicke müssen die das Attest bzw den Termin verschieben ?
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Müssen müssen sie gar nichts. Wie gesagt entscheidet das der Richter oder die Richterin danach, ob sie davon überzeugt sind, dass du nicht erscheinen kannst. Das fällt unter die richterliche Unabhängigkeit.
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Die Frist bis Freitag ist zu kurz, um da noch großartig etwas zu erreichen! - Fahr also besser dahin, - damit Du vermeidest von der Polizei vorgeführt zu werden.
Das reicht dann ? Nehmen die es dann an ?