Welches Angebot findet ihr vom Preis/Leistungsniveau besser?

4 Antworten

Die Deckungssumme in der RS-versicherung sind Augenwischerei. Dabei geht es ja nicht um den Streitwert eines Prozess, sondern um die reinen Verfahrenskosten. Da sind 300.000 vollkommen ausreichend. Lediglich die Kautionssumme für Fälle im Ausland sind wichtig. Bei einem Personenschaden (auch auf Mallorca) bist du schnell im Gefängnis. Und die Kaution wird ja auch nur als DARLEHEN gewährt. Die wird ja erstattet, wenn du dich anschließend dem Gericht stellst.


Gemuesegartaner 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 17:29

Und die fallende SB

Welches Angebot findet ihr vom Preis/Leistungsniveau besser?

Angebot 2. Unbegrenzte Deckung ist stets sinnvoll.

Alex


Gemuesegartaner 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 17:46

Was kostet mehr als 5 Millionen?

siola55  14.09.2024, 12:20
@Gemuesegartaner

Autounfall mit Umweltschädigung z.B. durch Auslaufen von Benzin/Diesel oder Öl

oder z.B.:

Verkehrsunfall mit einem jungen Gutverdiener: dieser ist sein ganzes weiteres Leben berufs- oder erwerbsunfähig mit einem BU- bzw. EM-Rechtsanspruch von 10.000€ mtl. ergibt bei einem 23-jährigen 120.000€ x 40 Jahre = 4,8 Mio + sonstige Einmalzahlungen; in der Summe also > 5 Mio :-((

DerHans  14.09.2024, 19:00
@siola55

Hier geht es aber um die Deckungssumme der RS-Versicherung

Angebot 2 hat viele kleine Vorteile und 30 € mehr Beitrag machen das Kraut nicht fett.

Wir reden hier nicht über Schadensersatz in Millionenhöhe, sondern über Prozeßkosten in Millionenhöhe. Das kommt in der Praxis nahezu nicht vor.

Beide Angebote haben lächerlich geringe Jahresprämien. Ich habe schon Rechtsschutzversicherungen für Handwerksbetriebe mit 4-Stelligen Jahresprämien gesehen. Als Privatrechtsschutz muss der Leistungskatalog zumindest einen Beitrag in hoher dreistelliger Höhe haben.

Sofern Deine Angaben überhaupt stimmen, was ich in Zweifel ziehe, kann der Pferdefuß nur in den uns unbekannten Versicherungsbedingungen lauern.


Gemuesegartaner 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 12:43

Wir reden von Privatrechtsschutz