Welcher Straftäter kann keine deutsche Staatsangehoerigkeit bekommen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Alle, die nicht nach StAG § 12a unberuecksichtigt bleiben:

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 12a 
(1) Bei der Einbürgerung bleiben außer Betracht:
1.die Verhängung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem Jugendgerichtsgesetz,
2.Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen und
3.Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer wegen einer rechtswidrigen antisemitischen, rassistischen oder sonstigen menschenverachtenden Tat im Sinne von § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheits-, Geld- oder Jugendstrafe verurteilt und ein solcher Beweggrund im Rahmen des Urteils festgestellt worden ist. Bei mehreren Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind diese zusammenzuzählen, es sei denn, es wird eine niedrigere Gesamtstrafe gebildet; treffen Geld- und Freiheitsstrafe zusammen, entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe. Übersteigt die Strafe oder die Summe der Strafen geringfügig den Rahmen nach den Sätzen 1 und 3, so wird im Einzelfall entschieden, ob diese außer Betracht bleiben kann. Ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 61 Nr. 5 oder 6 des Strafgesetzbuches angeordnet worden, so wird im Einzelfall entschieden, ob die Maßregel der Besserung und Sicherung außer Betracht bleiben kann.
(2) Ausländische Verurteilungen zu Strafen sind zu berücksichtigen, wenn die Tat im Inland als strafbar anzusehen ist, die Verurteilung in einem rechtsstaatlichen Verfahren ausgesprochen worden ist und das Strafmaß verhältnismäßig ist. Eine solche Verurteilung kann nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie nach dem Bundeszentralregistergesetz zu tilgen wäre. Absatz 1 gilt entsprechend.
(3) Wird gegen einen Ausländer, der die Einbürgerung beantragt hat, wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, ist die Entscheidung über die Einbürgerung bis zum Abschluss des Verfahrens, im Falle der Verurteilung bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils auszusetzen. Das Gleiche gilt, wenn die Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes ausgesetzt ist.
(4) Im Ausland erfolgte Verurteilungen und im Ausland anhängige Ermittlungs- und Strafverfahren sind im Einbürgerungsantrag aufzuführen.

Alles, was nicht nach Jugendstrafrecht beurteilt wurde und mehr als 90 Tagessatz Geldstrafe oder 3 Monate Bewährung gebracht hat. Ausserdem alles, was mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Menschenverachtung zu tun haben.

Die Tilgungsfristen gelten selbstverständlich auch hier.


DerCaveman  22.09.2024, 08:39
Alles, was nicht nach Jugendstrafrecht beurteilt wurde ...

Nur Zuchtmittel, Jugendstrafen zaehlen hingegen mit.

Ist jemand nach 1913 deutscher Abstammung kann er eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Er muss seine bisherige Staatsangehörigkeit ablegen und wird eingebürgert.

Ist er nicht deutscher Abstammung wird ein Straftäter es schwer haben, eingebürgert zu werden.

Dann müsste es deiner Logik nach bei bestimmten Verurteilungen zur Ausbürgerung/Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kommen.

Das gibt es nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Extensive Lebenserfahrung