Gesellenbrief bekommen. Muss ich weiter arbeitn?

3 Antworten

Solange du die Bestätigung hast, die Prüfung bestanden zu haben, bist du offiziell fertig. Damit du dort weiterarbeiten kannst, muss natürlich neuen Vertrag unterschrieben werden

BBiG §21, Satz 2:

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Dein Chef ist also im Unrecht.

Zudem solltest du §24 beachten:

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.