welche strafen bekommen autofahrer wenn sie die letze generation angreifen?

3 Antworten

Es ist immer der jeweilige Einzelfall entscheidend!. Welche Straftaten liegen vor?, hat die Person bereits Vorstrafen?, zeigt sie hinterher Reue?, warum hat sie so gehandelt?. Alle diese Punkte sind nach dem Strafrecht relevant für das Strafmaß. Auch das Vorliegen von einer Notwehrsituation, ist im jeweiligen Einzelfall individuell zu überprüfen, dann wäre die Handlung straffrei, da durch Notwehr gerechtfertigt. Manche Gerichte, haben die Aktivisten vom Vorwurf der Nötigung bereits freigesprochen, da das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit überwiege und die Blockaden zwar die Autofahrer in deren Bewegungsfreiheit mit dem Fahrzeug einschränken, nicht jedoch deren körperliche Bewegungsfreiheit. Andere Gerichte wiederum, haben die Aktivisten bereits wegen Nötigung verurteilt und diese ist notwehrfähig. Notwehr ist nicht auf Angriffe gegen die körperliche Unversehrtheit beschränkt sondern auch die Bewegungsfreiheit, ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Höchstrichterliche Rechtsprechung darüber, ob die Aktivisten grundsätzlich eine Nötigung begehen oder ob die Demonstrationsfreiheit überwiegt, existiert bislang nicht.

Mfg

Bei Angriffen auf die Demonstranten bis zu Gefängnisstrafen.

Z. B in Form von Körperverletzung. Wenn sie Gegenstände als Waffe einsetzen sogar schwere bzw gefährliche Körperverletzung. Z. B wenn man sie mit dem Auto anfährt.

Wenn Autofahrer sogar Krankenwagen blokieren, um dann mögliche Todesopfer den Demonstranten anzuhängen, kann man für mehrere Jahre ins Gefängnis kommen.

Solche Fälle gab es ja. Wo mit absicht keine Rettungsgassen gebildet wurden und Krankenwagen wegen den Autofahrern einen Umweg fahren mussten.

Eine Rechtfertigung für gewalttätige Übergriffe gibt es nicht.

kommt drauf an, die beseitigung der nötigung mit dem geringstmöglichen mittel ist straffrei sofern es im verhältniss steht

  1. Auffordern (gar kein Problem)
  2. Wegziehen (auch kein Problem)
  3. z.B. mit Kabelbindern am nächsten Baum fixieren (IMHO auch ok, sofern sie wieder zurück auf die Straße gehen)
  4. abreißen wenn festgeklebt (nur in medizinischen notfällen)
  5. überfahren - niemals

Natürlich nur wenn die Polizei nicht da ist oder nicht handelt

Die grenzen sind fliesend und es kommt darauf an. Verprügeln, mit pfefferspray angreifen oder ähnliches ist nie zulässig da es auch den rechtsverstoß nicht beseitigt.