Welche Strafe wenn man heimlich ein Baby zu Hause auf die Welt bringt?

8 Antworten

Innerhalb von einer Woche beziehungsweise sieben Tagen nach der Geburt müssen sie als Eltern oder sorgeberechtigte Personen gemäß § 18 Personenstandsgesetz (PStG) zum Standesamt gehen und die Geburtsurkunde beantragen. Dies muss immer in dem Standesamt geschehen, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.

Was passiert wenn man das Kind nicht angemeldet hat?

Ohne Geburtsurkunde erhältst du weder Kindergeld, noch Elterngeld, noch die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bzw. die eigene Police in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Grundsätzlich müssen Eltern die Geburtsurkunde ihres Kindes beantragen.

Für gewöhnlich kann eine Fristüberschreitung mit etwa 1.000 Euro geahndet werden. Hierfür sind aber die Umstände entscheidend. Und es kann richtig Teuer werden wenn was passiert, zB das Kind verletzt sich und es wird die Krankenkassenkarte eines anderen Kindes genutzt. Das ist dann Betrug und darauf stehen dann härtere Strafen...

Also man sollte schon der Meldepflicht nachkommen, wenns nicht teuer werden soll.

Es ist nicht verboten, ein Kind zu Hause auf die Welt zu bringen, aber es muss auf dem Standesamt angemeldet werden. Dann bekommt es eine Geburtsurkunde und man kann Kindergeld beantragen. In Deutschland braucht man für alles eine Geburturkunde, wenn man in die Schule kommt, wenn man heiratet, usw...

Im Prinzip ist es nicht verboten...allerdings würde man wohl erwarten, dass es iwann angemeldet wird, eine GeburtsUrkunde erhält, man die Steuerklssse wechselt, bei der Krankenkasse angemeldet wird, usw.

Man sollte da differenzieren zwischen "für eine Hausgeburt entschieden" und "heimlich ein Kind zur Welt bringen weil man nicht will das andere Leute von der Existenz des Kindes erfahren".

Eine Hausgeburt ist erlaubt, es ist einfach nur eine Alternative zur Geburt im beispielsweise Krankenhaus.

Das andere, nun ja.... das Kind muss inenrhalb einer gewissen Frist angemeldet werden.

Ja, man kann sein Kind alleine zuhause zur Welt bringen. Das ist nicht verboten und es gibt auch keine Strafe.

Trotzdem greift § 18 Personenstandsgesetz:

(1) Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist,

  1. von den in § 19 Satz 1 genannten Personen mündlich oder
  2. von den in § 20 Satz 1 und 2 genannten Einrichtungen schriftlich

binnen einer Woche angezeigt werden. Ist ein Kind tot geboren, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Verpflichtet wäre zB auch eine Hebamme, die bei der Hausgeburt dabei war, die Geburt zu melden, wenn es nicht die Eltern tun.

Die Eltern erwartet außerdem ein Bußgeld nach Paragraph 70 Abs 3 PStG:

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann (...) mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden.

Mal abgesehen vom Bußgeld: es gibt kein Kindergeld, kein Elterngeld und es fehlt die Grundlage für Elternzeit.

Außerdem: Keine Steuernummer, keine Krankenversicherung. Ergo keine ärztliche Versorgung für das Baby.

Das zieht dann gleich das nächste Bußgeld nach sich, wenn es herauskommt, weil der Besuch der U-Untersuchungen Pflicht ist.