Welche Strafe bekomme ich, wenn ich eine Frau heimlich nackt Fotografie in einem nicht geschützten bereich?
Wenn sich eine Frau in der Öffentlichkeit ohne Handtuch umziehe und ich diese Fotografiere, welche Strafe bekomme ich dann.
Habe gehört, dass es nur gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt.
10 Antworten
dazu müsste das jemand mitbekommen -
ohne Anzeige nix :))
interessant wird die Geschichte, wenn du die Bilder online veröffentlichst. Du hast kein schriftliches Einverständnis.
Strafgesetzbuch (StGB) unter § 201a
eingriff in den höchst persönlichen lebensraum oder so in der art
fotografierst du die person im privaten fotografiere
wenn ich die person schutzlos in der öffentlichkeit filme und fotografiere
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,
1.
herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen
Leitsätze des BVG:
Die von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art 2 Abs 1 in Verbindung mit Art 1 Abs 1 GG geschützte Privatsphäre ist nicht auf den häuslichen Bereich beschränkt. Der Einzelne muß grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich auch an anderen, erkennbar abgeschiedenen Orten von Bildberichterstattung unbehelligt zu bewegen.
- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nicht im Interesse einer Kommerzialisierung der eigenen Person gewährleistet. Der Schutz der Privatsphäre vor Abbildungen tritt zurück, soweit sich jemand selbst damit einverstanden zeigt, daß bestimmte, gewöhnlich als privat angesehene Angelegenheiten öffentlich gemacht werden.
Die bloße Aufnahme eines ungewollten Fotos oder Videos wird nicht über das Recht am eigenen Bild geschützt. Das Recht am eigenen Bild schützt nur vor Veröffentlichung, Verbreitung und Zurschaustellung.
Dennoch müssen Sie nicht aktzeptieren, wenn von Ihnen ohne Erlaubnis ein Foto, Bild oder Video aufgenommen wird. Bereits dies könnte eine Verletzung Ihres Allgemeinen Persönlichkeitrechts darstellen! Schließlich befinden sich dann Bilder, Fotos oder Videos in fremden Händen und sind so Ihrer Kontrolle entzogen
Ob eine Bildaufnahme zulässig ist, muss anhand des Einzelfalls untersucht werden: Dabei sind das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die weiteren Interessen an der Nichtaufnahme den Interessen des Fotografen gegenüber zu stellen (siehe BGH, Urteil vom 25.4.1995 - VI ZR 272/94).
Folgende Kriterien spielen bei der Beurteilung eine Rolle:
- Erkennbarkeit der betroffenen Person
- Zu welchem Zwecke wurde das Foto aufgenommen? Wurde der Betroffene vielleicht gezielt abgelichtet?
- Wie ist der Betroffene dargestellt? Handelt es sich gar um ein peinliches Foto?
- Wurde das Foto heimlich erstellt?
- Auch die Ausnahmen, die beim Recht am eigenen Bild gelten, sind zu berücksichtigen:
bis zu 2 Jahre Haft !
Das ist kein Kavaliersdelikt "Recht am eigenen Bild" ... sondern eine Straftat.
Meines Erachtens kann dann aber nur der Absatz 2 in Frage kommen, wenn der Fotograf das Bild veröfentlicht oder weiter gibt:
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
Die eigentliche Frage ist natürlich:
Warum zur Hölle fotografiert man heimlich andere Leute beim Umziehen?In der Frage war ausdruecklich von einem nicht geschuetzten Bereich die Rede! Welcher Absatz des von dir genannten Paragrafen sollte denn hier einschlaegig sein?
sowas verletzt die Privatsphäre und geht garnicht ich würde sowas sofort anzeigen, wenn ich es mitbekomme
in wie weit?
recht am eigenen bild
verletzung der privatsphäre (wenns im eigenen haus ist)
etc
na wenn es ohne Einverständnis ist dann ist das Strafbar. Und wenn man sich nackt irgendwo zeigt ist das eben auch Privatsphäre, aber jeder Mensch geht damit anders um
ich geh mal stark davon aus dass hier gefragt wird weil die person das ohne einverständnis macht
genau und was ist jetzt deine Frage an mich? denn nichts anderes habe ich in meiner Antwort geschrieben
"also das Fotografieren meine ich es kommt natürlich drauf an wo das ist, das sie sich umzieht" ging ehr darum. an sich kommts drauf an aber in wie weit ist dies relevant ob es nun in der öffentlichkeit ist
genau und das steht in der Frage nämlich in der Öffentlichkeit
nur in wie weit ist dies relevant in zuge ob dieses strafbar ist. weil so klang es für mich bei dir
das ist immer strafbar weil man ohne Einverständnis keine Fotos von jemanden machen darf. Schon garnicht beim an und ausziehen.
Mach das doch einfach nicht wenn du es unbedingt willst und du die Eier hast dann frag sie wenigstens nach Nudes entweder bekommst du welche oder sie schlägt dich Und wenn du das nicht willst dann lass sie einfach in Ruhe
also das Fotografieren meine ich es kommt natürlich drauf an wo das ist, das sie sich umzieht