Welche Strafe erwartet uns? Katze musste eingeschläfert werden?
Ich und ein Freund haben vor 2 Monaten mit dem Luftgewehr auf die Nachbarskatze geschossen als sie wieder mal ihre Fäkalien in userem Garten verteilen wollte. Beim ersten schuss viel die Katze zu boden und beim zweiten rannte sie wieder weg. Die katze wurde dann eingeschläfert. Das heisst doch ich habe sie nicht getötet oder (?) Leider wusste die Nachbarin dass ich ein Luftgewehr habe und 2 Tage später stand die Polizei vor meiner tür. Diese nahm erstmal nur mein Luftgewehr mit. Bis heute habe ich nichts gehört. Was passiert ? Womit muss ich rechnen ? Ich will mein Luftgewehr wieder haben !!. Ich versuchte die Nachbarin bereits persönlich umzustimmen damit sie mir die polizei vom hals schafft aber sie (94j) ist so enorm stur dass sie wohl nichts umstimmen könnte.
Ich hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten danke im voraus
19 Antworten
Ich fasse es nicht. Ich bin vollkommen entsetzt, dass Du auch nur denkst, dass man Dir das Gewehr zurück geben würde. Erstaunt bin ich etwas, dass die Polizei Deine Munition nicht mitgenommen hat. Ich denke an eine einsame Frau über 90, der Du das genommen hast, was ihr noch wichtig war und finde es schrecklich.
Tierquälerei, ggf. Verstoß gegen das Waffengesetz, das wird einige Sozialstunden geben, sofern man Dir das beweisen kann. Ich wünschte mir, dass die Polizei Deine Frage hier liest.
Dein größtes Problem wird im Strafmaß sein, dass Du uneinsichtig bist.
Ganz einfache Geschichte; Du bist strafmündig und wirst für diese grausame Dummheit zur Verantwortung gezogen! Ich glaube kaum, dass Du das Luftgewehr noch mal wieder siehst - und nun kommt noch etwas, was Dir vielleicht gar nicht schmecken wird:
Das Jugendamt wird ganz sicher auch informiert und diese Straftat geht in Deine Akte bei der Polizei ein. Das heißt, Du kannst sogar mit massiven Problemen rechnen, falls es Dir in Kürze vorschwebt, einen Führerschein machen zu wollen! Falls Du eine Ausbildung anstrebst, bei der man ein polizeiliches Führungszeugnis erwartet......... - na, wird Dir jetzt etwas bewusster, was Du hier angestellt hast? Junge Du bist 16 Jahre alt, da weiß man sowas!
Dein Vater braucht das auch nicht zu bagatellisieren - er und Du selber werden sehr bald erfahren, dass sowas alles andere aber keine Bagatelle ist!
Haben Dir Deine Eltern keine Werte vermittelt? Was ist schief gelaufen bei Euch?
Du wirst also noch eine ganze Weile mit der "Strafe" zu tun haben und das ist auch gut so! Vielleicht geht Dir ja dadurch ein Licht auf, was Du tatsächlich angestellt hast!
Ja, der Wahn ist kurz, die Reue lang und ich hoffe sehr, sie dauert noch einiges länger an.
Und über einen evtl. Joint-Konsum, solltest Du bitte schnellstens auch noch mal nachdenken!
Viele versuchen diesen Mist ja auch zu verharmlosen - hier scheint aber wieder einmal mehr bewiesen zu sein, dass Dem wohl nicht so ist!
Übrigens ist das Zeug sehr sehr lange nachweisbar! Und vielleicht wacht ja dann sogar Dein Vater mal auf.......
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
- 2.einem Wirbeltier
-
- a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
- b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder
- Leiden zufügt.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
Das bedeutet, das es unerheblich ist, ob du das Tier getötet hast oder nicht.
Du hast ihm erhebliche Schmerzen oder Leidern zugefügt.
Dein Luftgewehr dürfte unter Umständen für immer weg sein. Wenn die Behörde meint, das du ungeeignet bist eine Schußwaffe zu führen, dann war es das.
Warum sagt nicht einmal jemand was dazu , das das Luftgewehr vom Vater kommt ! Der gehört in den Knast !
zum rechtlichen teil wurde ne menge gesagt.. um das mit dem wegrennen und später sterben zu erklären.
eine katze die verletzt wird hat im ersten moment nen enormen adrenalinausstoß. die rennen dann sogar halbtot noch weg und das ist keine übertreibung. sie wird später an inneren verletzungen verblutet sein oder nen irreparablen schaden an lebenswichtigen organen davongetragen haben.
streng genommen hat der tierarzt sie getötet da sie eingeschläfert wurde. zu verantworten hast du das aber da sie an den folgen der verletzungen starb die du ihr zugefügt hast
Tierquälerei:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
Wegen dem Schießen an sich, könntest du auch Ärger bekommen.
Seitens der Katzenbesitzer könnte eine Anzeige wegen SACHBESCHÄDIGUNG ins Haus flattern.
Dein Luftgewehr siehst du vielleicht nicht mehr.
Ich weis was ich vebock habe -.- ich würde auch alles geben um das rückgängig zu machen. Die antworten haben mich echt ein bisschen aufgerüttelt aber ich kann die zeit nicht zurückdrehen. Glaub mir das gefühl welches ich habe ist schlimmer als hätte es mir von anfang an leid getan :-((