Welche Strafe erwartet einen, wenn auf der Autobahn ein anderer Mensch durch mein Fehlverhalten zu Schaden kommt?

8 Antworten

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt verschiedene Vergehen, die unterschiedlich bestraft werden. Im Klagefall entscheidet der Richter.

Fand das Vergehen beispielsweise mit Vorsatz statt, ist die Strafe härter.

Fehler sind menschlich und soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt wird ein Fahrer auch nicht belangt bzw. "verurteilt".

Der Schaden ist durch die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Diese kann dann maximal den Schadenverursacher ( bis zu 5000 Euro ) in Regress nehmen.


Oponn  10.11.2019, 11:59
soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt wird ein Fahrer auch nicht belangt bzw. "verurteilt".

Seit wann gibt es nur Konsequenzen bei grober Fahrlässigkeit? Davon steht hier gar nichts.

https://dejure.org/gesetze/StGB/222.html

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Kann man so pauschal nicht beantworten, weil jeder einzelne Unfall getrennt bewertet werden muss.

  • Was ist passiert?
  • Was sind und wie schwer sind die Folgen?
  • Fahrlässigkeit?
  • Grobe Fahrlässigkeit?
  • Vorsatz?
  • Zu schnell?
  • Zu wenig Abstand?
  • Nötigung?
  • Alkohol?
  • ...

Kann von ganz geringer Strafe bis, im absolut extremsten Fall, Mord (lebenslang) alles drin sein.

das lässt sich pauschal nicht beantworten. Es kommt immer auf die Belgeitumstände an. Liegt z.B. Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vor


Basti845 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 11:36

Ich habe kürzlich von einem Autounfall gelesen, bei dem Ein LKW-Fahrer einem Audi auf der Überholspur die Vorfahrt genommen hat, um um andere Autos die Auffahrt auf die Autobahn zu ermöglichen.

Der Audi-Fahrer ist auf den LKW aufgefahren und anschließend gegen einen Brückenpfeiler geprallt. Der Insasse sofort tot. Das würde ich als fahrlässig vom LKW-Fahrer werten. Dann bedeutet dies, dass den LKW-Fahrer keine Strafe erwartet?

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Esskah  10.11.2019, 11:43
@Basti845

wie kommst Du auf die Fahrlässigkeit? Vielleicht gab es ein LKW Überholverbot? Vielleicht hat der Fahrer telefoniert? Vielleicht, vielleicht, vielleicht...

Es ist aufgabe der Behörden die Beweise aufzunehmen und es ist aufgabe des Gerichts Recht auf Basis von Beweisen zu sprechen. Alles andere ist Spekulation und hat hier nichts verloren.

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bei fahrlässiger Tötung droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bzw. Geldstrafe; liegt Alkoholbeeinflussung vor, so kommt es in der Regel zu einer Freiheitsstrafe, oft über zwei Jahre, also ohne Bewährung;

ansonsten bei Unfällen fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB