Welche Strafe droht bei Benutzung eines Blaulichts hinter der Windschutzscheibe?
Hallo Zusammen,
im Internet kann man ein Blaulicht kaufen das mit Saugnäpfen hinter der Windschutzscheibe befestigt wird und in den Zigarettenanzünder gesteckt wird, sollte man dieses während der Fahrt an haben, welche Strafe droht dann? Habe nun verschiedenste Antworten im Internet gefunden daher meine Frage.
6 Antworten
Hi,
welche Strafe droht dann?
Primär mal 20 € Bußgeld (Tatbestandsnummer 138100: "Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn."). Ebenso kann das Blaulicht beschlagnahmt werden.
Dazu kommt natürlich: alle begangenen Verkehrstraftaten und Ordnungswidrigkeiten können (und werden) geahndet. Das betrifft in erster Linie
- die Nötigung (§ 240 StGB),
- die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB),
- die Amtsanmaßung (§ 132 StGB) sowie natürlich
- sämtliche Geschwindigkeits-, Abstands-, Überhol- und Rotlichtverstöße.
Je nach Straftatbestand kommen zudem Fahrverbote (vgl. § 44 StGB) oder der Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), ggf. mit Führerscheinsperre (§ 69a StGB) als Nebenstrafen infrage.
Alles im allen also eine ziemlich blöde Idee...
LG
https://www.bussgeldkatalog.org/mit-blaulicht-fahren/
"Welche Institutionen ihre Fahrzeuge konkret mit einem Blaulicht ausstatten dürfen, erklärt § 52 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genauer:
- Polizei, Militärpolizei, Bundespolizei, Zolldienst etc.
- Feuerwehr, Katastrophenschutz
- Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe
- Rettungsdienste
Wenn Sie nicht zu einer dieser Institutionen gehören, begehen Sie mit einem Blaulicht also einen Missbrauch."
"Wenn Sie ein Blaulicht privat am Zivilfahrzeug nutzen, können Sie je nach Situation wegen einer Straftat belangt werden. Eine sogenannte Amtsanmaßung nach § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) liegt etwa dann vor, wenn Sie eine Handlung vornehmen, zu der Sie nur als Träger eines öffentlichen Amtes befugt wären.
Das Kammergericht Berlin entschied mit einem Urteil vom 9.1.2013 (121 Ss 247/12 (304/12), dass eine Amtsanmaßung bei einem Blaulicht auf dem Dach dann vorliegen kann, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges auf den ersten Blick an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert."
Hallo,
und was willst du mit dem Sche** ??
Die Zeiten, wo Leute davor "Respekt" hatten, sind lange vorbei.....im Zweifel bekommst du was auf die Fre***, weil irgend jemanden das Teil stört ....
Na hoffentlich kommst du mit deiner Art mal an eine echte Zivilstreife und haust dem (Zitat) "auf die Fresse".🤦🏼♂️
Primär nur 20€ Bußgeld für die missbräuchliche Verwendung von Sondersignalen. Da jedoch keine Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme von Sonderrechten besteht (Paragraph 35 Straßenverkehrsordnung) wird sämtlicher Verkehrsverstoß ganz normal geandet, bei Begehung des Verkehrsverstoßes mit Blaulicht ist übrigens ganz klar von Vorsatz auszugehen, sodass sich die Strafe verdoppelt. Selbiges gilt auch für Fahrzeuge die rechtmäßig über eine Sondersignalanlage verfügen, ist die Rechtsgrundlage nicht erfüllt, bringt das Sondersignal rechtlich gar nichts, jeder begangene Verstoß wird geandet. Die Polizei wird dir das Blaulicht abnehmen, da du es nicht rechtmäßig im Auto haben darfst, dies ist sogar möglich, wenn das Blaulicht nicht eingeschaltet ist sondern nur mitgeführt wird.
Es werden alle Überschreitungen der StVO geahndet, die du mit dem illegal eingeschaltetem Sondersignal begehst
Die Frage die sich mir stellt ist nur, ab wann ist es amtsanmaßung?