Welche Strafe bekommt man für Dokumentenfälschung?

4 Antworten

geldstrafe fällt bei dir schon mal weg (Jugendlich)

in eine Justizvollzugsanstalt musst du wegen einer solchen „Lappalie“ nicht. Du hast damit niemanden damit verletzt oder anderen Schaden verursacht.

meine Expertise 50 Sozialstunden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Offizier im aktiven Dienst

Grinzz  07.01.2020, 19:21
meine Expertise 50 Sozialstunden.

Deine "Expertise" zeigt, dass du keine Ahnung vom Jugendrecht hast 😉

Im Jugendrecht bekommt man keine Strafe für die Tat, es bekommt der Täter seinem Erziehungsbedarf entsprechend etwas aufgebrummt. So kann man für's Schwarzfahren in den Jugendknast kommen, wenn dies erzieherisch notwendig ist und für eine gefährliche Körperverletzung "straffrei" da raus gehen, wenn kein Erziehungsbedarf mehr vorhanden ist.

50 Sozialstunden müssten also für den Täter gut sein. Sie sind keine Strafe für die Tat! Es erscheint mir schon ziemlich erstaunlich was du alles aus der Frage an sozialem und pädagogischem Hintergrund über den FS herauslesen kannst, dass du eine so konkrete Empfehlung abgeben kannst... 😜

1
Anonymus57891  07.01.2020, 19:41
@Grinzz

Wir werden sehen, er soll die Strafe einfach mal hier herein schreiben. Ich bin mir ziemlich sicher dass er 50 Sozialstunden dafür bekommt.

0
Grinzz  07.01.2020, 23:46
@Anonymus57891

Und in welchem Kontext? Als Urteil, Einstellung, Bewährungsauflage?

Du kennst den FS doch gar nicht. Jede konkrete Strafe ist ein völliges Rätselraten. Besonders von Menschen, die mit dem Jugendstrafrecht nichts am Hut haben, etwa Offizieren der Bundeswehr 😉

0
Anonymus57891  08.01.2020, 09:15
@Grinzz

Er soll bitte das Urteil hier herein schreiben. Wir werden sehen

0

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, oder Geldstrafe.

https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Aber höchstwahrscheinlich wirst du nur verwarnt, oder bekommst Sozialstunden angezettelt.

LG


EphraimUlk  07.01.2020, 16:36

Außerdem kommt Geldstrafe bei Jugendlichen sowieso nicht in Betracht.

0

geldstrafe unter 90 tagessätzen, bei dir wohl sozialstunden- hab selbst erfahrung damit :D


EphraimUlk  07.01.2020, 16:37

Es gibt keine Geldstrafen für Jugendliche.

0

Wenn man noch nicht einmal weiss, welcher Ausweis gefälscht wurde und wie er gefälscht wurde, ist jede Antwort Spekulation.


spaxiii 
Beitragsersteller
 09.01.2020, 08:08

Es wurde eine Edu Card (Der neue Schülerausweis) gefälscht, die letzte Zahl vom Geburtsjahr wurde weggekratzt und einfach mit schwarzem Stift eine andere Zahl hingeschrieben

0
Anonymus57891  07.01.2020, 17:15

Nein ist sie nicht.
Geldstrafe fällt weg (-> Jugendlich)

ins Gefängnis muss man wegen so etwas definitiv nicht, er hat weder welche verkauft noch sonst andersweitig Schaden verursacht. Da bleiben nur noch Sozialstunden. Meine Expertise:

0
furbo  07.01.2020, 18:04
@Anonymus57891

Es ist ein Unterschied, ob der Schülerausweis gefälscht wurde oder ob eine erstklassige Passfälschung vorliegt, ob der Ausweis zur Täuschung im Rechtsverkehr benutzt wurde oder nicht. Einfach nur"Dokumentenfälschung" reicht nicht aus. U.U. liegt noch nicht einmal das vor.

0
Anonymus57891  07.01.2020, 18:34
@furbo

Es ist doch klar das er einen Personalausweis gefälscht hat. Denkst du er kommt mit einem Schülerausweis in einen Club?? Außerdem steht doch das für was er es benutzt hat.

0
furbo  07.01.2020, 18:37
@Anonymus57891

Was ich denke, spielt keine Rolle. Was er gemacht hat, das spielt eine Rolle.

0
Grinzz  07.01.2020, 19:23
@Anonymus57891
Da bleiben nur noch Sozialstunden.

Wieder falsch! Im Jugendstrafrecht gibt es keine Begrenzung bei den Erziehungsmaßregeln. Er kann auch ein Bild malen, einen Kuchen backen, sich entschuldigen müssen, einen Aufsatz über Richtig und Falsch schreiben müssen etc... es bleiben also nicht "nur Sozialstunden".

0
Anonymus57891  07.01.2020, 19:42
@Grinzz

Zeig mir bitte ein Verfahren in dem jemand einen kucken backen musste.

0
Grinzz  07.01.2020, 20:43
@Anonymus57891

Darf ich nicht, weil die Verhandlungen ja nicht öffentlich sind. Wieder etwas, was du wüsstest wenn du Ahnung hättest.

Der Kuchen war auch nur ein Beispiel. Aber die Auflage sich mit Blumenstrauß zu entschuldigen oder einen Aufsatz zu schreiben habe ich tatsächlich schon gesehen. Es ging mir aber viel mehr um die Unbegrenztheit der Maßnahmen, die der Jugendeichter verhängen darf.

1
Anonymus57891  07.01.2020, 21:01
@Grinzz

Dann schick mir bitte einen link, bei dem ein Gericht jemanden dazu verurteilt einen Blumenstrauß zu kaufen und sich zu entschuldigen, wenn du das nicht kannst guten Abend, dann hast keine Ahbubg und erzählst nur bullshit.

0
Grinzz  07.01.2020, 23:37
@Anonymus57891

Du hast es noch immer nicht begriffen, was das mit der Öffentlichkeit angeht... Aber ich versuche es dir zu zeigen:

Zunächst schau dir mal § 10 JGG an, dieser spricht von den Erziehungsmaßregeln. Es handelt sich dabei um eine nicht abschließende Aufzählung. Der Jugendrichter kann also auch andere als die genannten Maßregeln anordnen. Woher ich das weiß? Jahrelanges Studium, sowie die Erkenntnis, dass das Wort "insbesondere" genau dies einleitet.

Eisenberg nennt diese dir offenbar ungeläufigen Maßnahmen Ausdruck der Nächstenliebe (vgl. Eisenberg: JGG, 10. Auflage, Rn. 35 ff. zu § 10). Buhr zählt weitere Maßnahmen auf, die als zulässig anerkannt sind, etwa den Besinnungsaufsatz oder das Durchlesen von Lektüre (vgl. Buhr in Meier u.a. JGG, 2. Auflage, Rn. 52 zu § 10).

Insgesamt bleibt festzustellen, dass es keinerlei veröffentlichte Rechtsprechung gibt. Es gibt allenfalls Literatur. Der Jurist wüsste auch, dass dies am Schutz der Jugendlichen liegt. Schon die Verhandlungen sind nicht öffentlich. Hin zu kommt der Umstand, dass jene Fälle, in denen der JRichter so kreativ wird, meist nur von geringem Unwertgehalt sind und idR nicht angefochten werden.

Konnte ich ein wenig Licht in dein Dunkel bringen?

1
Anonymus57891  08.01.2020, 09:14
@Grinzz

Mein du verstehst es nicht. Du bringst oben abstruse Beispiele. Ich möchte das du diese nun belegst.

also schick bitte links, du hast ja gesagt du hättest sss schon gelesen.

0
furbo  08.01.2020, 12:19
@Grinzz
Konnte ich ein wenig Licht in dein Dunkel bringen?

Ich befürchte - nein. A. hat offenbar keinerlei Ahnung von Jura, will aber seine Laienmeinung bestätigt sehen.

1
Grinzz  08.01.2020, 14:47
@Anonymus57891
also schick bitte links, du hast ja gesagt du hättest sss schon gelesen.

Nein, das habe ich weder gesagt noch geschrieben. Ich habe es gesehen. Live! Im Saal! Kam bisher aber auch nur einmal vor...

Das ich dir das Urteil nicht zitieren kann liegt an den o.g. Gründen. Das wirst du aber auch weiterhin nicht glauben. Unbelehrbar muss es sich entspannt leben 😉

0
Anonymus57891  08.01.2020, 16:50
@Grinzz

Achso stimmt, hast du live gesehen und sonst ist es noch niemals vorkommen. Wer es glaubt wird selig. Schönen Tag noch.

0
Grinzz  08.01.2020, 16:57
@Anonymus57891

Doch, natürlich. Richter, Angeklagte, JGH, Eltern und Angehörige... aber natürlich keine vertrauensvollen Zeugen wie du 😜

Vielleicht wirst du ja irgendwann auch noch erwachsen und beginnst Menschen mit mehr Ahnung zu erkennen. Vielleicht...

1