Welche Rechte hatte die Augusta im alten Rom?

2 Antworten

Welche Rechte hatte die Augusta im alten Rom?

Es gibt keinen "Rechtekatalog" für "die Augusta im alten Rom". Einerseits umfasst "im alten Rom" eine Zeitspanne von ca. 500 Jahren, andererseits kam es auf die Persönlichkeit der jeweiligen Dame an.

Es gab Frauen, die sich politisch betätigt haben, insbesondere dann, wenn der Imperator/Kaiser ihr minderjähriger Sohn war. Sie führten dann als Vormünderinnen die Regierung. Ein berühmtes Beispiel ist Agrippina, die Mutter Neros. Ihre politische Dominanz veranlasste Nero schließlich, sich seiner Mutter gewaltsam zu entledigen.

Dominant war auch die Augusta Livia, die Ehefrau des Kaisers Augustus und Mutter seines Nachfolgers Tiberius. Sie mischte sich hier und da in politische Angelegenheiten ein, ohne sich in den Vordergrund zu drängen. Ohne Zweifel nutzte sie ihre prominente Stellung, um auf Personalentscheidungen Einfluss zu nehmen, gelegentlich beim Kaiser zu intervenieren und Günstlinge zu protegieren. Sie konnte das, weil ihr Wort bei Ehemann und Sohn aufgrund des Respekts, den sie ihr entgegenbrachten, Gewicht hatte.

Augustae, die keine politische Dominanz erreichen konnten und im Hintergrund blieben, hatten zumindest die häuslichen Rechte, die jede Frau in einem vornehmen, reichen Haushalt hatte, nämlich das häusliche bzw. Hofleben mitzubestimmen, die Hofhaltung zu lenken und natürlich Bedienstete und Sklaven zu kommandieren. Sie konnten, wenn sie wollten, sich auch sozial engagieren und im Grunde alles das tun, was ihnen ihr Ehemann, der Kaiser, und seine Berater- und Mitarbeiterstäbe nicht untersagten. Sie konnten sich um ihre Kinder kümmern oder sie Ammen sowie Erziehern überlassen.

In der vornehmen, adeligen Gesellschaft, die sich am Hofe versammelte, bei der höfischen Repräsentation also, kam der Augusta automatisch ein Ehrenvorrang zu.

Die römische Gesellschaft bis hinauf zum Kaiser war und blieb eine von Männern dominierte Gesellschaft, die grundsätzlich auch über das Leben ihrer Frauen bestimmten. Alle Rechte, die eine Augusta wahrnehmen durfte, war daher von ihrem Mann, dem Kaiser, gebilligt. Sie konnten, wenn sich das Herrscherpaar verstand, umfangreich sein, wenn aber nicht, dann nur sehr beschränkt.

Als Literatur sei empfohlen:


JanaJones1988 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 06:00

Die Augusta Würde gab es aber unter Caesar noch nicht oder?

ArnoldBentheim  14.07.2024, 18:09
@JanaJones1988

Ich freue mich, dass ich helfen konnte!

Und du hast recht, unter Caesar gab es den Augusta-Titel noch nicht. Die erste Augusta war Livia, die Frau des Augustus und Mutter des Tiberius.

JanaJones1988 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 05:56

Das sind tolle Infos, ich danke dir vielmals :)

In Köln gibt es ein Restaurant und das heisst "Dank Augusta" in der Flora. Meinst Du diese Augusta? Die gab es mal als Person. Die kannst Du über Googel finden.


JanaJones1988 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 18:02

Nein, das bzw die meine ich nicht. Ich meine tatsächlich den Titel, der der Kaiserin verliehen wurde.