Welche Räume werden nicht mitgerechnet?

4 Antworten

Der Keller ist keine Wohnfläche. Abstell- und Speisekammer ist Wohnfläche.

Weitere Räume, die zur Wohnfläche gehören sind z. B.: Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Kinderzimmer, WCs, Bad, Flur, Diele, Hausarbeitsraum, Büro, Garderobe, etc.

Die Flächen von Balkon und Terrassen zählen nicht vollständig zur Wohnfläche. Mal danach googlen.


NicoNRW 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 15:29

Das mit den Balkonen bzw Terassen interessieren. Ich habe nämlich 2 Balkone und 1 Terasse in der neuen Wohnung

Alle Räume innerhalb der Wohnung, auch Abstell-/Besenkammer, zählen zur Wohnfläche. Ab lichter Höhe von 2 m zu 100 %, darunter - 1 m Höhe zu 50 % und unter 1 m gar nicht.

Balkon oder Terrasse können zu 25 - 50 % der Fläche mitgerechnet werden.

Räume außerhalb der Wohnung, z. B. Keller, zählen nicht zur Wohnfläche.


NicoNRW 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 09:00

Wie bekomme ich denn raus ob sie anteilig zu 25% oder 50% gerechnet werden? Im Mietvertrag (von Haus und Grund) steht davon nix

NicoNRW 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 09:02
@anitari

xD okay das wäre dann natürlich eine möglichkeit, aber geht das nicht anders? Kann man diese Information vielleicht Online nachschlagen? denn ich denke es wird ja in der Ganzen Stadt dann gleich sein

anitari  27.09.2024, 09:21
@NicoNRW

Wie bitte sollte das online gehen? Jede Wohnung hat andere Maße.

NicoNRW 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 09:31
@anitari

Was du nicht sagst darum geht es doch garnicht

Aber welche DIN in der Stadt/Dem Landkreis berrechnet wird das ist doch die Frage. Das sollte Man doch nachschlagen können

die DIN 283 (ein Viertel der Balkonfläche) oder

die DIN 277 (die Hälfte der Balkonfläche).

Hi,

leider ist das doch ein bisschen kompliziert, aber man kann sich auch sehr gut dazu informieren: z. B. hier: https://wohnrechner.online/ratgeber/wohnflaechenberechnung

Terrasse, Balkon oder Loggia werden zu 25 % zur Wohnfläche angerechnet, wenn diese nicht über eine aufwendige Überdachung und /oder zur Straßenseite ausgerichtet sind, also in einer nicht ruhigen Lage angesiedelt sind. Dahingegen können Terrasse, Balkon oder Loggia zu 50 % zur Wohnfläche angesiedelt werden, wenn Sie nicht zur Straßenseite ausgerichtet, aufwendig überdacht, in Südlage ausgerichtet sind.

In der Regel werden Terrasse, Balkon oder Loggia zu 25 % berechnet.


NicoNRW 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 10:45

Hier stoßen wir auf eine Diskrepanz

Die Wohnung verfügt über 3 Balkone.

2 Kleine Zur Nord Seite /Straßenseite Innenstadt.

und 1 Großen Balkon/Kleine Terasse zur Süd Seite

herja  27.09.2024, 10:50
@NicoNRW

Welche ist denn aufwendig überdacht, in ruhiger Südlage?

Nur solche bekommen 50 %.

NicoNRW 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 15:44
@herja

naja ob die lage ruhig ist darüber lässt sich sicherlich streiten, ein öffentlicher parkplatz ist da

herja  27.09.2024, 17:26
@NicoNRW

Und der ist überdacht?

Wenn ja, kann man 50 % berechnen, dann muss aber auch die gesamte Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung WoFlV berechnet werden.

Kommt auf die Berechnungsgrundlage drauf an. Wenn nicht anders angegeben dann zählt die Berechnungsgrundlage der Wohnflächenverordnung. Nach dieser werden Balkon und Terrasse mitgerechnet wenn diese ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Genau so Abstell- und Speisekammern wenn sie sich innerhalb der Wohnung befinden (Diese werden aber nur zu einem viertel bis zur hälfte angerechnet). Zubehörräume außerhalb der Wohnung (zB. Keller oder Garage) werden nicht mitgerechnet.

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html