Welche Räume werden nicht mitgerechnet?
Moin
Es geht um Mietwohnungen.
Der Balkon/Terasse Wird ja denke ich mal Dazu Gerechnet.
(Also z.b 70qm Wohnung davon sind 50qm reine Wohnfläche 15qm Terasse, und 5qm Balkon)
Abstell und Speisekammer innerhalb der Wohnung auch !?
Kellerabteil allerdings nicht
Ist dies so korrekt?
Danke
4 Antworten
Der Keller ist keine Wohnfläche. Abstell- und Speisekammer ist Wohnfläche.
Weitere Räume, die zur Wohnfläche gehören sind z. B.: Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Kinderzimmer, WCs, Bad, Flur, Diele, Hausarbeitsraum, Büro, Garderobe, etc.
Die Flächen von Balkon und Terrassen zählen nicht vollständig zur Wohnfläche. Mal danach googlen.
Das mit den Balkonen bzw Terassen interessieren. Ich habe nämlich 2 Balkone und 1 Terasse in der neuen Wohnung
Alle Räume innerhalb der Wohnung, auch Abstell-/Besenkammer, zählen zur Wohnfläche. Ab lichter Höhe von 2 m zu 100 %, darunter - 1 m Höhe zu 50 % und unter 1 m gar nicht.
Balkon oder Terrasse können zu 25 - 50 % der Fläche mitgerechnet werden.
Räume außerhalb der Wohnung, z. B. Keller, zählen nicht zur Wohnfläche.
Was du nicht sagst darum geht es doch garnicht
Aber welche DIN in der Stadt/Dem Landkreis berrechnet wird das ist doch die Frage. Das sollte Man doch nachschlagen können
die DIN 283 (ein Viertel der Balkonfläche) oder
die DIN 277 (die Hälfte der Balkonfläche).
Hi,
leider ist das doch ein bisschen kompliziert, aber man kann sich auch sehr gut dazu informieren: z. B. hier: https://wohnrechner.online/ratgeber/wohnflaechenberechnung
Terrasse, Balkon oder Loggia werden zu 25 % zur Wohnfläche angerechnet, wenn diese nicht über eine aufwendige Überdachung und /oder zur Straßenseite ausgerichtet sind, also in einer nicht ruhigen Lage angesiedelt sind. Dahingegen können Terrasse, Balkon oder Loggia zu 50 % zur Wohnfläche angesiedelt werden, wenn Sie nicht zur Straßenseite ausgerichtet, aufwendig überdacht, in Südlage ausgerichtet sind.
In der Regel werden Terrasse, Balkon oder Loggia zu 25 % berechnet.
Hier stoßen wir auf eine Diskrepanz
Die Wohnung verfügt über 3 Balkone.
2 Kleine Zur Nord Seite /Straßenseite Innenstadt.
und 1 Großen Balkon/Kleine Terasse zur Süd Seite
Kommt auf die Berechnungsgrundlage drauf an. Wenn nicht anders angegeben dann zählt die Berechnungsgrundlage der Wohnflächenverordnung. Nach dieser werden Balkon und Terrasse mitgerechnet wenn diese ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Genau so Abstell- und Speisekammern wenn sie sich innerhalb der Wohnung befinden (Diese werden aber nur zu einem viertel bis zur hälfte angerechnet). Zubehörräume außerhalb der Wohnung (zB. Keller oder Garage) werden nicht mitgerechnet.
Wie bekomme ich denn raus ob sie anteilig zu 25% oder 50% gerechnet werden? Im Mietvertrag (von Haus und Grund) steht davon nix