Welche Pflichten hat eine Frau in der Ehe?
Während der Ehe (§ 1360 BGB):
Ehepartner sind einander zur Unterstützung verpflichtet. Das bedeutet, dass ein Mann für seine Ehefrau (die neue Ehefrau, falls er erneut geheiratet hat) finanziell verantwortlich ist, wenn sie aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr arbeiten kann oder zusätzliche Unterstützung benötigt.
Diese Unterstützungspflicht bezieht sich auf den gemeinsamen Lebensunterhalt und umfasst, dass der Mann eventuell mehr beisteuern muss, wenn die Frau durch den Unfall ausfällt.
Nach der Scheidung (§ 1572 BGB):
Der Mann kann weiterhin verpflichtet sein, Unterhalt an seine Ex-Frau zu zahlen, wenn diese krank oder erwerbsunfähig ist.
Das bedeutet, dass er in einer Situation stecken könnte, in der er für die Ex-Frau Unterhalt zahlt und gleichzeitig für die neue Ehefrau (durch die eheliche Lebensgemeinschaft) finanziell sorgen muss.
Vorweg möchte ich klarstellen, dass ich kein Jurist bin. Sollte ich etwas falsch auffassen oder interpretieren, freue ich mich über eine sachliche Korrektur!
Ich bin auf zwei Paragraphen gestoßen und habe von verschiedenen Personen gehört, dass für Frauen keine Verpflichtungen bestehen, die im gleichen Verhältnis wie für Männer stehen. Aus meiner Sicht scheint eine Ehe für Männer daher vor allem mit Nachteilen und Risiken verbunden zu sein.
Meiner Meinung nach sollte eine verheiratete Frau rechtlich stärker an die Ehe gebunden werden, insbesondere in Bezug auf Treue und Loyalität. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Pflichten sollte der Ehevertrag vollständig aufgelöst werden, sodass die Ex-Frau nach der Trennung keine weitergehenden Ansprüche mehr geltend machen kann.
Ich möchte betonen, dass diese Einschätzung auf meinem aktuellen Wissensstand basiert. Wenn jemand in diesem Themengebiet besser informiert ist, freue ich mich über eine sachliche Aufklärung und neue Perspektiven.
Darüber hinaus bin ich offen für Diskussionen über die moralischen Aspekte meiner Ansicht. Dass mein juristisches Wissen nicht umfassend ist, bedeutet nicht, dass ich meine Meinung nicht vertreten kann. Fehlende rechtliche Expertise beeinflusst meine Überzeugungen in diesem Zusammenhang nicht.
Du weisst, dass mit Ehegatte in den Gesetzen beide Partner gemeint sind?
Natürlich weiß ich das. Aber das bringt einen Mann nichts. Wir wollen treue und Loyalität.
14 Antworten
sie hat genau die selben Pflichten wie ihr Ehepartner
die Rechtsprechung macht da keinen Unterschied - und das ist gut und richtig so
darüber hinausgehende Pflichten hat eine Ehefrau nicht - ihr Ehepartner aber auch nicht
ganz allgemein wird dieser juristische Teil von der Gesellschaft in DE akzeptiert
wenn dir das alles nicht gefällt: du musst ja nicht heiraten
der rein moralische Teil ist Privatsache - er geht nur die beiden Partner etwas an - sie können sich ihre Ehe gestalten wie sie wollen und sich gegenseitig Freiheiten einräumen, soviel sie wollen, wie z.B. in einer offenen Ehe
Die Frau hat exakt die selben rechte und Pflichten in der Ehe wie der Mann. Sie ist auch exakt genau so unterhaltspflichtig bei einer Scheidung wenn ihr Mann z.B. Hausmann ist oder wenig verdient.
Deine krude Ansicht, das Frauen nur das Geld interessiert und Männer nur die unbedingte Treue, so das die Frau von einer Scheidung profitiert, der Mann aber darunter leidet ist dein Problem und rechtlich vollkommen irrelevant. Zumal es oft genug die Männer sind die zwar Treue fordern, das aber selbst nicht so genau nehmen. Das Geld nehmen sie nach einer Scheidung dann auch gerne.
Es ist ja grade ein Fortschritt, das die Frau NICH mehr an eine dysfunktionale Ehe gebunden ist weil sie sonst ohne alles und stigmatisiert dasteht. Wenn du geistig in den 50ern lebst OK, bitte aber erwarte nicht, das es andere auch tun.
Der Mann kann weiterhin verpflichtet sein, Unterhalt an seine Ex-Frau zu zahlen, wenn diese krank oder erwerbsunfähig ist.
Das gilt im umgekehrten Fall genau so.
Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm vom Zeitpunkt
der Scheidung,
der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes,
der Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder
des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1573
an wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1572.html
Ich bin auf zwei Paragraphen gestoßen und habe von verschiedenen Personen gehört, dass für Frauen keine Verpflichtungen bestehen, die im gleichen Verhältnis wie für Männer stehen.
Da irrst du, denn die Gesetzestexte unterscheiden nicht (mehr) zwischen Frau und Mann. Tipp: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Meiner Meinung nach sollte eine verheiratete Frau rechtlich stärker an die Ehe gebunden werden, insbesondere in Bezug auf Treue und Loyalität.
Warum nur die Frau? Immerhin sollen mehr Männer als Frauen fremdgehen (wobei es natürlich kaum verlässliche zahlen geben kann).
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Pflichten sollte der Ehevertrag vollständig aufgelöst werden
Eine Ehe ist kein Vertrag. Ein eventueller Ehevertrag muss bei Wunsch seperat aufgesetzt werden.
Sollte ich etwas falsch auffassen oder interpretieren, freue ich mich über eine sachliche Korrektur!
Hier meine Korrektur die du ja haben wolltest: Das Gesetz unterscheidet nicht (!) zwischen Mann und Frau. Da steht Ehegatten, das umfasst Frau und Mann, beide werden komplett identisch behandelt. Daher sind deine Ausführung fachlich nicht korrekt mit Tendenz zu frei erfundenen Unsinn.
Wenn die Rollen bzw. Einkomemnverhältnisse andersherum sind wie im "traditionellen" Fall, hat natürlich die Frau die gleichen Verfplichtungen dem Ehemann gegenüber wie im "traditionellen" Fall der Mann gegneüber der Frau. Das Gesetz unterscheidet nicht nach Geschlecht. Keine Ahnung wie du zu der Ansicht kommst es wäre so - wenn du schon Gesetzte zitiert solltest du die auch shcon lesen:
In § 1360 BGB kommt an keiner Stelle in keiner Form irgendwo das Geschlecht oder eine Unterscheidung von Mann/Frau vor, auch in § 1572 BGB wird an keiner Stelle zwischen Frau/Mann unterschieden.
Fehlende rechtliche Expertise beeinflusst meine Überzeugungen in diesem Zusammenhang nicht.
Wenigstens gibst du es zu dass dich die Wahrheit eigentlich nicht wirklich interessiert...
PS: Darüberhinaus steht jedem immer die Möglichkeit offen einen Ehevertrag abzuschließen und darin Angelegenheiten wie einen Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich usw. so zu regeln wie man es selbst für richtig hält, wenn man mit den gesetzlichen Regelungen nicht einversatnden ist.
Deine genannten Paragraphen gelten nur für Deutschland.
Man kann auch wo anders heiraten, z. B. in Saudi-Arabien. Dort haben Frauen mehr Pflichten als Männer. Zudem wird Ehebruch in manchen Ländern mit der Todesstrafe geahndet.
Wenn das Paar das in Saudi-Arabien geheiratet hat aber in Deutschland lebt gilt für sie auch deutsches Recht.