Welche Pflichten hat eine Frau in der Ehe?

Koernchen79  30.12.2024, 10:18

Du weisst, dass mit Ehegatte in den Gesetzen beide Partner gemeint sind?

easydating 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 10:49

Natürlich weiß ich das. Aber das bringt einen Mann nichts. Wir wollen treue und Loyalität.

14 Antworten

Von Experte Kugelflitz bestätigt

sie hat genau die selben Pflichten wie ihr Ehepartner

die Rechtsprechung macht da keinen Unterschied - und das ist gut und richtig so

darüber hinausgehende Pflichten hat eine Ehefrau nicht - ihr Ehepartner aber auch nicht

ganz allgemein wird dieser juristische Teil von der Gesellschaft in DE akzeptiert

wenn dir das alles nicht gefällt: du musst ja nicht heiraten

der rein moralische Teil ist Privatsache - er geht nur die beiden Partner etwas an - sie können sich ihre Ehe gestalten wie sie wollen und sich gegenseitig Freiheiten einräumen, soviel sie wollen, wie z.B. in einer offenen Ehe

Die Frau hat exakt die selben rechte und Pflichten in der Ehe wie der Mann. Sie ist auch exakt genau so unterhaltspflichtig bei einer Scheidung wenn ihr Mann z.B. Hausmann ist oder wenig verdient.

Deine krude Ansicht, das Frauen nur das Geld interessiert und Männer nur die unbedingte Treue, so das die Frau von einer Scheidung profitiert, der Mann aber darunter leidet ist dein Problem und rechtlich vollkommen irrelevant. Zumal es oft genug die Männer sind die zwar Treue fordern, das aber selbst nicht so genau nehmen. Das Geld nehmen sie nach einer Scheidung dann auch gerne.

Es ist ja grade ein Fortschritt, das die Frau NICH mehr an eine dysfunktionale Ehe gebunden ist weil sie sonst ohne alles und stigmatisiert dasteht. Wenn du geistig in den 50ern lebst OK, bitte aber erwarte nicht, das es andere auch tun.

Der Mann kann weiterhin verpflichtet sein, Unterhalt an seine Ex-Frau zu zahlen, wenn diese krank oder erwerbsunfähig ist.

Das gilt im umgekehrten Fall genau so.

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm vom Zeitpunkt
der Scheidung,
der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes,
der Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder
des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1573
an wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1572.html

Ich bin auf zwei Paragraphen gestoßen und habe von verschiedenen Personen gehört, dass für Frauen keine Verpflichtungen bestehen, die im gleichen Verhältnis wie für Männer stehen.

Da irrst du, denn die Gesetzestexte unterscheiden nicht (mehr) zwischen Frau und Mann. Tipp: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Meiner Meinung nach sollte eine verheiratete Frau rechtlich stärker an die Ehe gebunden werden, insbesondere in Bezug auf Treue und Loyalität.

Warum nur die Frau? Immerhin sollen mehr Männer als Frauen fremdgehen (wobei es natürlich kaum verlässliche zahlen geben kann).

Im Falle eines Verstoßes gegen diese Pflichten sollte der Ehevertrag vollständig aufgelöst werden

Eine Ehe ist kein Vertrag. Ein eventueller Ehevertrag muss bei Wunsch seperat aufgesetzt werden.

Sollte ich etwas falsch auffassen oder interpretieren, freue ich mich über eine sachliche Korrektur!

Hier meine Korrektur die du ja haben wolltest: Das Gesetz unterscheidet nicht (!) zwischen Mann und Frau. Da steht Ehegatten, das umfasst Frau und Mann, beide werden komplett identisch behandelt. Daher sind deine Ausführung fachlich nicht korrekt mit Tendenz zu frei erfundenen Unsinn.

Wenn die Rollen bzw. Einkomemnverhältnisse andersherum sind wie im "traditionellen" Fall, hat natürlich die Frau die gleichen Verfplichtungen dem Ehemann gegenüber wie im "traditionellen" Fall der Mann gegneüber der Frau. Das Gesetz unterscheidet nicht nach Geschlecht. Keine Ahnung wie du zu der Ansicht kommst es wäre so - wenn du schon Gesetzte zitiert solltest du die auch shcon lesen:

In § 1360 BGB kommt an keiner Stelle in keiner Form irgendwo das Geschlecht oder eine Unterscheidung von Mann/Frau vor, auch in § 1572 BGB wird an keiner Stelle zwischen Frau/Mann unterschieden.

Fehlende rechtliche Expertise beeinflusst meine Überzeugungen in diesem Zusammenhang nicht.

Wenigstens gibst du es zu dass dich die Wahrheit eigentlich nicht wirklich interessiert...

PS: Darüberhinaus steht jedem immer die Möglichkeit offen einen Ehevertrag abzuschließen und darin Angelegenheiten wie einen Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich usw. so zu regeln wie man es selbst für richtig hält, wenn man mit den gesetzlichen Regelungen nicht einversatnden ist.


Deine genannten Paragraphen gelten nur für Deutschland.

Man kann auch wo anders heiraten, z. B. in Saudi-Arabien. Dort haben Frauen mehr Pflichten als Männer. Zudem wird Ehebruch in manchen Ländern mit der Todesstrafe geahndet.


vanOoijen  30.12.2024, 11:57

Wenn das Paar das in Saudi-Arabien geheiratet hat aber in Deutschland lebt gilt für sie auch deutsches Recht.