Welche Möglichkeit bleibt mir außer Kinderzuschlag?

5 Antworten

Der geschilderte sechsmonatige Bemessungszeitraum bezieht sich lediglich auf den Kinderzuschlag. Es ist nicht ersichtlich, ob ein Wohngeldantrag gestellt und abgelehnt wurde.

Die Berechnung eines möglichen Anspruchs mit diesen 6 Monaten Erwerbseinkommen vor dem Monat der Antragstellung bezieht sich nur auf den Kinderzuschlag.

Beim Wohngeld ist das jedoch nicht der Fall, solltest also erst einmal aus dem Internet einen kostenlosen Rechner für Wohngeld suchen und da einen möglichen Anspruch berechnen lassen.

Aber auch wenn dieser kein positives Ergebnis bringen sollte, würde ich mir die Mühe machen und einen Antrag stellen, mehr als eine Ablehnung kann ja nicht kommen.

Was bekommst Du denn an ALG - 1, wie alt sind die Kinder, ist außer Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt noch anderes Einkommen vorhanden und was musst Du an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

...ist der Berechnungszeitraum für die Hilfsleistungen 6 Monate VOR Antragstellung

Hierfür gibt es doch den Aktualisierungsantrag bzw. Erhöhungsantrag für Änderungen < 15% bei Einkommen:

Was bedeutet Erhöhungsantrag bei Wohngeld?

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich die Kosten Ihres Wohneigentums oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht haben, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das gilt aber nur für Kinderzuschlag, beim Wohngeld wird mit dem aktuelle Einkommen gerechnet

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

Was beschwerst Du Dich. Du hast gut verdient und bekommst dementsprechend auch gutes ALG1. Da musst Du eben Abstriche machen und kannst nicht mehr so leben wie vorher. Leistungen vom Staat gibt es nur für Bedürftige und da fällst Du eben zurzeit nicht darunter.