WAASS? Sind diese zwei Fragen nicht unlogisch?
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall...
- Dürfen sie auch am Tage Nebelscheinwerfer einschalten UND
- müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren!
Nicht Seltsam?
Denn wenn ich bei erheblichen Sichtbehinderungen mit Abblendlicht fahren MUSS, warum DARF ich da noch Nebelscheinwerfer einschalten? Bzw umgekehrt; wenn ich schon Nebelscheinwerfer eingeschaltet HABE- warum noch das Abblendlicht? Versteht ihr mich oder verstehe ich etwas falsch?4 Antworten
Das eine ist "Müssen" das andere ist "Dürfen".
Das Abblendlicht macht dich sichtbar aber hilft bei solchen Wetter nicht so gut, um etwas zu sehen.
Die Nebelscheinwerfer leuchten relativ knapp vor das Auto und helfen gut, beim Erkennen der Fahrbahn.
Die Nebelscheinwerfer leuchten den unteren Nahbereich aus, die reichen nicht weit, beide Scheinwerfer zusammen sind ideal. Obwohl: Bei starkem Nebel ist nichts ideal ausser daheim bleiben..... Zudem sind sie in der Regel gekoppelt, das Nebellicht geht nicht allein. Bei Ralleyautos kann das anders sein, aber die haben ja auch keine Strassenzulassung.
Stimmt nicht ganz, Rallyautos müssen sogar eine Straßenzulassung haben, damit die Verbindungsetappen gefahren werden können. Und die Nebelscheinwerfer funktionieren auch, wenn nur das Standlicht an ist
Nebelscheinwerfer sind keine Pflicht (mein Auto hat keine).
Nebelscheinwerfer DARF man einschalten, wenn die Sichtweite unter 50 Meter ist. Ist die Sichtweite unter 50 Meter, darf man auch nicht schneller fahren als 50 km/h.
Übrigens können Nebelscheinwerfer die Sicht sogar verschlechtern. Wenn Du sie einschaltest und wirst dann vom Nebel vor Dir geblendet, solltest Du sie schnellstens wieder ausschalten.
Stimmt, bei der Nebelschlussleuchte galt die Grenze. Allerdings sind Nebelscheinwerfer bei höheren Sichtweiten sinnlos.
Die Nebelscheinwerfer kannst du nicht solo einschalten. Das geht nur zusätzlich zum Abblendlicht.
Nebelscheinwerfer darf man auch anschalten, wenn die Sicht über 50 m ist.