Welche drei Sterbehilfen gibt es?

1 Antwort

Es gibt die aktive Sterbehilfe, bei der eine Person auf Wunsch des Patienten einen tödlichen Stoff verabreicht. Das ist in Deutschland verboten

Dann gibt es die Beihilfe zum Suizid, bei der auf Wunsch des Patienten ein tödlicher Stoff zur Verfügung gestellt wird, den der Patient aber selber einnehmen muss. Das wurde durch das Bundesverfassungsgericht neulichgrundsätzlich legitimiert (ohne konkreten Gesetzesentwurf)

Zusätzlich gibt es die passive Sterbehilfe. Hier werden lebenserhaltende Maßnahmen z.B. im Rahmen einer Patientenverfügung abgebrochen. Das ist in Deutschland nur mit Zustimmung (Patientenverfügung) erlaubt.

Es gibt dann noch die indirekte Sterbehilfe. Hier gibt der Arzt dem Patienten ein Medikament (z.B. Schlaf- oder Schmerzmittel) und zwar in Kauf nehmend, dass dieser sich durch eine hohe Dosis des Medikaments selbst das Leben nimmt.

Durch einen neuigen Entschluss des Bundesverfassungsgericht wird die Sterbehilfe in Deutschland (bis auf die aktive Sterbehilfe) weitgehend liberalisiert. Jeder Bürger hat demnach das Recht, über den eigenen Tod zu verfügen. Man könne zwar alles versuchen, um den Menschen dazu zu bewegen, nicht sterben zu wollen, müsse aber seine Entscheidung letztlich respektieren.

Grüße