Welche "derzeitige Tätigkeit" hat man zwischen Abitur und Studium?
Ich hab dieses Jahr mein Abitur bestanden und werde aller Voraussicht nach ab Oktober studieren gehen. Da ich momentan sehr viel Freizeit hab, bin ich auf der Suche nach nem Minijob um mir was dazu zu verdienen. Bei einer Online-Bewerbung gibt es das Punkt "Derzeitige Tätigkeit". Was genau kann ich da eintragen? Zur Schule geh ich ja nicht mehr, aber Student bin ich ja auch noch nicht. Danke schon einmal im Voraus ;)
4 Antworten
Mach Dich nicht rum und schreib "Keine". Das erkennen die dann schon, dass wenn Du Dich auf ein Studium bewirbst und gerade Abitur gemacht hast und dazwischen zwei Monate liegen und diesen Zeitraum offen lässt. So ganz unüblich ist das ja auch nicht.
Grüße
Rudi
Hi PorkBunGuy,
wie wär's mit Student in spe?
www.meinstartup.com/eine-geschaeftsidee-auf-die-alle-studenten-in-spe-gewartet-haben/
Gruß und viel Erfolg wünscht dir siola55
Warum suchst Du nicht eher nach einer kurzfristigen Aushilfstätigkeit, die Dir auch ein gewisses wirtschaftliches Polster schaffen würde?
Bis zu drei Monaten wäre eine solche Tätigkeit sozialversicherungsfrei. Und die einbehaltene Lohnsteuer würdest Du ab Beginn des Folgejahres im Rahmen einer Steuererklärung komplett erstattet bekommen.
Bedeutet für Dich ein solcher Job wäre letztendlich Brutto wie Netto.
Bezüglich Deiner Frage - Du bist arbeitssuchend. ( Übergangszeit zwischen Schulbesuch und Studium )
Deine Aussage ist unklar. Bei einer solchen kurzfristigen Beschäftigung wird i.d.R. das Gesamteinkommen immer unter dem jährlichen Existenzminimum (8820 Euro - 2017 ) liegen und somit bekommt ein solcher Arbeitnehmer die komplette Lohnsteuer im Rahmen einer Steuererklärung erstattet.
Letztendlich wäre also das Gesamteinkommen aus einer solchen kurzfristigen Tätigkeit wie schon gesagt Brutto wie Netto.
Wenn du es einfach auslässt und einen Lebenslauf schickst, werden die es ja erkennen das du ein Absolvent bist und noch nicht studierst.
Ist ein Online-Formular und das Feld ist ein Pflichtfeld, einfach auslassen geht also nicht.
... ja - bis ca.1000 € mtl. Bruttolohn wird noch keine Lohnsteuer einbehalten bei einem Single mit Lohnst.klasse 1 ;-)