Welche begründung kann ich zu mein Geschwindigkeitsverstoß angeben?

9 Antworten

Am besten gar nichts, was irgendwie als Vorsatz interpretiert werden könnte.

Bezahlen und gut.


steilgeher 
Beitragsersteller
 11.05.2021, 17:31

ja und was wäre sowas
jaaa ich hab noch nichtmal gesagt bekommen was ich zahlen müsste.
die haben geschrieben ob ich es zu gebe oder nicht und wenn ja das sie VLLT das verfahren einstellen

Hobbykobold  11.05.2021, 17:35
@steilgeher

Das Verfahren werden die nicht einstellen das steht da damit du es hofft und das ganze zugibst.

Lass den Brief bei dir und antworte einfach nicht, nach 1-2 Monaten kommt dann das Bußgeld

Zahl einfach und gut ist es.

Wenn Du ne "Erklärung" konstruierst warum Du zu schnell gefahren bist, kann man daraus Vorsatz ableiten. Dann kann es noch teurer werden

Jegliche Begründung macht keinen Sinn.

Entweder hast Du den Verstoß begangen, oder nicht.

Da es eigentlich keinen rechtfertigenden Grund dafür gibt, solltest Du auch keinen angeben.

Ich würde garnicht drauf antworten dann wird der Landkreis davon ausgehen das du die Ordnungswidrigkeit zugibst.

Die schicken dir dann ein Bußgeld Bescheid von ca 80€ +20-30€ Bearbeitungsgebühren.

Du bekommst 1 punkt und solltest du in den letzten 12 Monat schon mal mit 21Zu viel geblitzt worden sein dann bekommst du 1 monat Fahrverbot ansonsten nicht.

Hatte letzte Woche das selbe wurde mit 76 Geblitzt. 108€ strafe und 1 Punkt.


Paejexa  11.05.2021, 17:33

80€ Bußgeld und 16,xx€ Bearbeitungsgebühr, also knapp 97€

Hobbykobold  11.05.2021, 17:30

PS. Bundesstraße zähl immer Außerorts, und unter 25kmh also wie bei dir wirds sogar noch günstiger und ich glaube du bekommst Nichteinmal ein Punkt.

steilgeher 
Beitragsersteller
 11.05.2021, 17:33
@Hobbykobold

nee bei uns führt eine richtung stadt und die war anscheinend nur mit 50 ausgeschildert auch wenn ich das ned da stand

Hobbykobold  11.05.2021, 17:34
@steilgeher

Ja das ist dennoch außerorts.

Ich wurde auch in einer 50er zone geblitzt allerdings auch Bundesstraße. Bundesstraße und Autobahn zählen immer außerorts.