Weitere Abschlüsse mit Diplom - Finanzwirt als Grundlage?

1 Antwort

Durch den Abschluss eines dualen Studiums zum Diplom-Finanzwirt an einer Fachhochschule erwirbt man die Qualifikation für die Einstellung als Beamter im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung.

Diplom-Finanzwirte erfüllen die Voraussetzungen eines Hochschulabsolventen im Sinne des Paragraph 36 Abs. 1 S. 1, Nr. 1StBerG, sodass für die Zulassung zum Steuerberberaterexamen eine Praxiszeit von drei Jahren erforderlich ist.

Zur Vertiefung der Kenntnisse kann man ein weiteres Studium absolvieren: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre oder Verwaltungsmanagement; betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung oder die öffentliche Verwaltung.

Der höhe Dienst ist nur für Volljuristen zugänglich: Jurastudium + zwei Staatsexamina.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung