Weihnachtsgeld trotz Kündigung?

4 Antworten

Weihnachtsgeld ist regelmäßig eine freiwillige Sonderzahlung und wird sogar von vielen Arbeitgebern zurückgefordert, soweit folgend ein Arbeitnehmer vor/bis zum 31.3.des Folgejahres das Unternehmen verlässt.

Nein absolut nicht. Das sind freiwillige Sonderzahlungen. Niemand hat einen Anspruch darauf. Sie sind wie gesagt komplett freiwillig.

Grundsätzlich kommt das darauf an, auf welcher Basis (freiwillig/vertraglich/tarifvertraglich/...) das Weihnachtsgeld bei euch bezahlt wird.

Deine Chancen stehen aber in den allermeisten der möglichen Fälle ziemlich schlecht.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.