Waschmaschine/Gefrierschrank im Studentenwohnheim untersagt?
Hallo, ich ziehe bald in ein Studentenwohnheim.
Zur Wohnungsbesichtigung ist mir ein Anschluss für eine Waschmaschine im Badezimmer aufgefallen. Zur Besichtigung war einer der beiden Verwaltungsmitglieder des Wohnheims anwesend. Dieses Mitglied wies mich selbstständig ohne Nachfrage meinerseits darauf hin, dass ich einer der Wenigen bin, die einen Anschluss für eine Waschmaschine haben und wenn ich eine private Waschmaschine im Bad haben möchte, ich die Breite der Türen beachten muss.
Im Nachhinein habe ich mich genauer in den Mietvertrag eingelesen. Im Mietvertrag steht, dass das Aufstellen von Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen oder Kühl-/Gefrierkombi verboten ist. Es ist nicht genau definiert, wo diese Klausel gilt. Ebenfalls lässt sich ein solches Verbot in der Hausordnung finden.
Das verwirrt mich etwas. Ist es nun erlaubt oder nicht?
5 Antworten
Vielleicht wird nach dem Motto verfahren, "wo kein Kläger, da kein Richter".
Ansonsten könntest Du auch um eine schriftliche Erlaubnis bitten, eine WM aufzustellen, wenn der Anschluss schon vorhanden ist. Dann siehst Du schon, wie sie in der Verwaltung reagieren.
Wenn im Mietvertrag steht, ist es doch wohl klar, oder?
Im Internet steht, dass solche Klauseln im Mietvertrag nicht gestattet sind. Mir ist allerdings bewusst, dass Studentenwohnheime nicht ganz durch das Mietrecht wie "normale" Wohnungen geschützt sind.
Wieso sollte er mir dabei "helfen" gegen den Mietvertrag zu "verstoßen"? Das macht für mich überhaupt keinen Sinn.
Es gilt, was im Mietvertrag steht.
Sollte es eine andere Regelung geben, dann muss man sie schriftlich festhalten. Mündliche Absprachen unter Zeugen sind zwar auch gültig, sind aber immer schwer zu beweisen.
Aber es sollte wohl auch jemand in der Lage sein, die Ambivalenz von Anschlussmöglichkeit und Mietvertragsklausel bzgl. Waschmaschine zu erklären. Vielleicht dürfen ja kleine Toplader gestellt werden - nur eben keine 9-kg-Maschinen.
Ein Waschmaschinen Anschluss ist heute rechtlich zu jeder Wohnung geschuldet.
Fraglich als was das Wohnheim vermietet. Das Verbot dürfte schlicht und ergreifend unzulässig sein und in diesem Wissen folgte der Hinweis des Vermieters.
Die haben wohl mal schlechte Erfahrungen damit gemacht. Geräte die beim Auszug nicht mitgenommen wurden oder gar Wasserschäden infolge schlampig angeschlossener oder uralter Waschmaschinen.
Möglicherweise ist der Passus ein wenig in Vergessenheit geraten.