Was würdet ihr machen wenn eure Tanten und Onkeln an dem Grab eurer Eltern einfach was drauf und drunter machen wie sie wollen?

4 Antworten

Wer ist denn als nutzungsberechtigte Person eingetragen? Wenn du das bist, kannst du mit deinen Onkel und Tanten reden, dass sie das bitte unterlassen sollen.

Der der zahlt, bestimmt.

Allerdings ist es schwer zu verhindern, wenn sie es dann trotzdem machen. Dann kannst du nur die Sachen wegnehmen und theoretisch der Personen wegen Diebstahl anzeigen, wenn sie etwas entfernen. Ich sage das jetzt so, würde ich aber nicht machen, also anzeigen.

Versuch mit ihnen zu reden und eine Absprache zu finden.

Sollen sie machen.

Meine Eltern leben zwar noch, aber ich wohne vom Friedhof zu weit weg, um wirklich Anstoß an so etwas zu nehmen. Wenn ich es denn überhaupt mit bekomme.

Jeder Trauernde darf Blumen oder was zum Gedenken auf ein Grab stellen, sofern es der jeweiligen Friedhofsordnung entspricht.


PaulPeter44  01.09.2024, 15:12

Nein, das ist nicht war. Das Grab gehört einem Nutzungsberechtigten und wenn diese Persion nicht möchte, das bestimmt Dinge draufgestellt werden, kann sie es verbieten. Denn diese Person ist verantwortlich, wie das Grab aussieht und was drauf stellt.

Nur meist wird es stillschweigend akzeptiert, wenn andere Personen Blumen oder ähnlich auf das Grab stellen.

Das kommt darauf an was genau sie machen. Es sind ja ihre Geschwister, die können da auch was dazulegen


timmy2002779 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:14

Da hat das Kind aber deutlich mehr zu sagen wenns das leibliche Kind ist und es wird das Nutzungsrecht an die Kinder übertragen und nicht an die Geschwister.

iF3lix  01.09.2024, 15:15
@timmy2002779

Dsa würde ich pauschal nicht sagen, ohne die Friedhofsordnung da genau zu kennen

PaulPeter44  01.09.2024, 15:20
@iF3lix

Im allgemeinde Friedhofsrecht in Deutschland ist geregelt, dass das Nutzungsrecht an den Ehepartner übergeht und danach an das älteste Kind. Allerdings kann man das schriftlich anders regeln. Wenn keine Kinder vorhanden sind, dann wird es schwierig, aber dann geht es an die Erben. Wenn keine Erben vorhanden sind, geht es an die Friedhofsvewaltung und das Grab wird aufgelöst.