Was wären die Folgen, wenn ein 8. Klässler einen ganzen Monat (Juli) im Gymnasium fehlt?
Hallo, zunächst einmal entschuldige ich mich, dass ich nicht gut Deutsch kann.
Ich bin ein alleinerziehender Vater, der in Bayern wohnt. Ich habe eine 14-jährige Tochter (8 klasse im Gymnasium), aber auch einen 17-jährigen Sohn.
Ich muss unbedingt mit meinen Kindern im Juli und August dieses Jahr im Ausland sein wegen einem Versuch, damit sich mein autistischer Sohn, der viel leidet besser fühlt. Aber die Schule meiner Tochter hat ihr leider nicht erlaubt, im Juli zu fehlen.
Meine Frage lautet: Was wären die Folgen, falls ich den Wunsch der Schule nicht respektiere und mit meiner Tochter (und auch meinem Sohn selbstveständlich) ins Ausland fahre?
Besteht z.B. die Gefahr: Sitzenzubleiben, Nicht-in-der-gleichen Schule wieder aufgenommen zu werden, Geldstrafe, Gefängnis oder ....
P.s. die Schulnoten meiner Tochter sind so gut, dass sie anhand dieser, das Jahr einfach bestehen kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten
Farsat
7 Antworten
Ich muss unbedingt mit meinen Kindern im Juli und August dieses Jahr im Ausland sein wegen einem Versuch
Geht nicht wegen der Schulpflicht. Die ist auch richtig und wichtig!
den Wunsch der Schule
Es ist kein Wunsch der Schule, dass deine Tochter im Unterricht anwesend ist. Sondern das ist die gesetzliche Pflicht, von der keine Ausnahme gestattet wird.
Besteht z.B. die Gefahr: Sitzenzubleiben, Nicht-in-der-gleichen Schule wieder aufgenommen zu werden, Geldstrafe, Gefängnis oder ....
Die erste Maßnahme sind Bußgelder und wenn diese nicht bezahlt werden, Beugehaft. Für den Elternteil, wohlgemerkt. Weil dieser verantwortlich ist.
In der Schule kann es sein, dass allein die Zahl der Fehltage, unabhängig von den Noten, dazu führt dass das Schuljahr als nicht bestanden gewertet wird und wiederholt werden muss.
Ansonsten kann auch mal das Jugendamt vorbei schauen und hinterfragen, ob der Elternteil für die Erziehung des Kindes geeignet ist oder ob das Kind in einer Wohngruppe nicht besser aufgehoben wäre.
Ich muss unbedingt mit meinen Kindern im Juli und August dieses Jahr im Ausland sein wegen einem Versuch, damit sich mein autistischer Sohn, der viel leidet besser fühlt. Aber die Schule meiner Tochter hat ihr leider nicht erlaubt, im Juli zu fehlen.
Wenn ärztlich bescheinigt wird, dass die Anwesenheit der Schwester des erkrankten Patienten bei der Therapie unbedingt erforderlich ist, sollte es doch möglich sein, eine gute Schülerin von der Schulpflicht zu entbinden.
Da es aber offenbar eher dein Wunsch als Vater ist, dass deine Tochter mitkommt, ist klar dass es dafür keine Schulbefreiung gibt.
Deine Tochter hat doch sicherlich gute Freunde, idealerweise sogar in der gleichen Klasse. Frage doch mal deren Eltern, ob du deine Tochter dort für die betreffende Zeit unterbringen kannst. Dann kannst du mit deinem Sohn die Therapie antreten und deine Tochter kann zur Schule gehen.
Es gibt keinen Ort für meine Tochter, wenn wir ohne sie reisen. Andererseits kann seine Anwesenheit sehr wichtig sein, um die Gesundheit meines Sohnes zu verbessern, zumal er das Haus vor etwa 3 Jahren verlassen hat und jetzt wieder eintreten möchte.
Es gibt keinen Ort für meine Tochter, wenn wir ohne sie reisen.
Sehr schlecht. Was wäre, wenn du z.B. mal spontan ein paar Tage ins Krankenhaus müsstest? Dafür wirst du doch hoffentlich irgendeinen Plan haben?
Es ist sicherlich auch eine Option, dass deine Tochter zu Hause bleibt und jemand Bekanntes nach ihr schaut. Mit 14 sollte sie dazu selbstständig genug sein.
Andererseits kann seine Anwesenheit sehr wichtig sein, um die Gesundheit meines Sohnes zu verbessern, zumal er das Haus vor etwa 3 Jahren verlassen hat und jetzt wieder eintreten möchte.
Wie gesagt: Ärztlich bescheinigen lassen.
das ist nicht nur Illegal und kann hohe Strafen nach sich ziehen, sondern auch die Versetzung gefährden.
Ganz schleche Idee
Eine 14 jährige sollte sich ein paar Wochen ohne Eltern aufhalten können,
und zur Schule gehen.
Ich rate von dem Vorgehen ab.
Einen Kurs für einen Autisten kann man auch zu späterer Zeit machen.Auch kann sich ein Elternteil kümmern,oder die Großeltern einspringen.
Solltest Du von dem Vorhaben nicht abzubringen sein,wäre die Abmeldung der Tochter wegen Umzugs aus der Schule eine Notlösung.
Im Herbst zurück,eine berufliche Orientierung ins Ausland hat sich zerschlagen,halt wieder anmelden.
Möglich wäre es,das die Schule die Tochter nicht aufnimmt,Klassenstärke erreicht, etc. andere Gründe,die man Dir nicht mitteilen muss.
Erstmal Möchte ich anmerken, dass im Juli Sommerferien sind.
Die Folgen wären Geldstrafen wegen Schulpflichtsverletzung. Im schlimmsten Fall können diese Monster dir die Kinder sogar wegnehmen. Um dies zu umgehen müssen deine Kinder in einem land als Einwohner angemeldet sein, wo sie nicht Schulpflichtig sind. Ich denke mal, dass in deinem Heimatland die Schulpflicht nicht so streng ist wie in Deutschland. In Deutschland herrscht nämlich Anwesenheitszwang, in fast allen anderen Ländern ist das anders und man ist meistens nur bis 15/16 Schulpflichtig.
Das Jugendamt kennt sehr gut die Situation meines Sohnes, sie kennen ebenfalls genau wie viel kämpfe ich seit 6 Jahren, damit mein Sohn besser fühlt. Ich denke, sie haben nichts gegen der Abwesenheit meiner Tochter. Aber, die Schule will das nicht.
In Bayern und BW sind im Juli noch keine Sommerferien.Ansonsten wäre die Fragestellung schon sinnlos.)
Das sehe ich als Versklavung! Schon dagegen würde ich Kämpfen mit Boykottierung/Auswanderung!! (Bestenfalls raus aus Deutschland)
Du findest es richtig und wichtig, dass man Geldstrafen bzw. Freiheitsentziehungen erhält, wenn man nicht zur Schule hingeht, weil man selbst nicht möchte (aus welchem Grund auch immer)? "Schulpflicht" bedeutet nämlich die staatliche Autorisierung, Menschen mit aller Gewalt einer/der Schule zuzuführen, nicht mehr und nicht weniger.