Was tut Schulsozialarbeit bei Eigengefährdung?

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Erkennt die Schulsozialarbeiterin eine akute Eigengefährdung, muss sie handeln. Dabei bleibt es in ihrer Verantwortung, wie sie das tun will. Bei wirklich akuter Gefahr, also z.B. einer unmittelbaren Suizidandrohung , müsste sie die Rettung alarmieren. Bei eher diffuser Gefahr mag es reichen, Vertrauenspersonen in gemeinsamer Abstimmung mit der betroffenen Person zu informieren und das weitere Vorgehen darüber laufen zu lassen. Falls es einen Therapeuten gibt, könnte sie auch diesen in die weitere Entscheidungsfindung mit einbeziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Emmiii18 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 20:54

Mein Therapeut ist nur sehr.. speziell, ich hab einmal nach Hilfe gefragt war in der KJp für ein Krisengespräch und den Therapeuten dort kannte ich von meinem Vorherigen Aufenthalt, naja er hat mich entlassen, eigenegefährdet und ich sollte zu meinem Therapeuten fahren. Er meinte dann ich kann selbst entscheiden ob ich mit dem Zug nach Hause fahre oder in die Klinik. Züge waren da eh schwer hab's nach Hause geschafft aber der macht nie viel mit mir also bringt Recht wenig

DorktorNoth  01.10.2024, 21:04
@Emmiii18

Dennoch kann die Schulsozialarbeiterin den Therapeuten einbeziehen... Je nachdem, wie akut es ist, ist das zu,indest die bessere Variante als eine dirkete Zwangseinweisung nach PsychKG wegen Suizidalität. Aber natürlich ist es am sinnvollsten, das gemeinsam mit dir zu entscheiden, so lange nicht wirklich akute Gefahr droht

Emmiii18 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 21:13
@DorktorNoth

Okay dann werde ich morgen mit ihr darüber reden, hab Angst.. aber wird schon, danke!