Darf ein Lehrer einen Schulsozialarbeiter benutzen um Infos über ein Kind zu erfahren, ohne das Eltern etwas davon mitbekommen?

6 Antworten

es kommt immer darauf an, worum es geht. Wenn ein Schüler einem Sozialpädagogen etwas anvertraut, sollte er die Info nicht weiter geben, wenn es nicht unbedingt notwendig ist, oder Gefahr besteht.

Es gibt für Schüler Themen, die sie nur sehr schwer ansprechen können. Es wäre ein Vertrauensbruch, wenn diese Sachen herum erzählt würden.

Auf der anderen Seite ist der Sozialpädagoge ein Mensch, der bei Problemen in der Schule helfen soll. Natürlich ist es dann wichtig, das bestimmte Themen mit dem Lehrer besprochen werden. Das hat mit den Eltern nichts zu tun. Eltern werden nur einbezogen, wenn es unbedingt notwendig ist!


Gigatip 
Fragesteller
 05.10.2015, 20:08

Also es geht um ein 6/7 jähriges Kind mit gutem Elternhaus. Wäre es da nicht sinnvoll erst die Eltern zu kontaktieren?

Das Problem ist, das sich das Kind "unbeachtet" fühlt von der Lehrerin und somit um Aufmerksamkeit ringt. Wenn das Kind dies nun dem Schulsozialarbeiter erzählt, sollte dieser das doch für sich behalten und erst einmal auch mit den Eltern reden, ob er intervenieren darf? Die Daten/Schweigerechte etc. liegen doch bei den Sorgeberechtigten Eltern und nicht bei Lehrer und Sozialarbeiter. Bitte mehr Infos, danke.

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pitti12  06.10.2015, 11:27
@Gigatip

So lange das Kind in der Schule ist, hat die Schule die Aufsichtspflicht und damit auch die gesamte Verantwortung. Deshalb hat man die Eltern nicht zu Rate gezogen. Natürlich gibt es Kinder, die immer sehr viel Aufmerksamkeit von zu Hause bekommen haben, dass sie in der Schule dies auch haben wollen. Kinder in dem Alter können das aber noch nicht so genau spezifizieren.

Natürlich kann man auch die Eltern einbeziehen, wenn diese es wünschen. Sie brauchen sich nur an die Schule zu wenden. Normal ist kein Lehrer abgeneigt die Hilfe der Eltern anzunehmen. Es kommt aber sehr selten vor, dass Eltern dies wünschen. Die Meinung ist eher - das Kind ist in der Schule, also kümmert euch darum. Das kling zwar nicht so gut, ist aber so.

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Keine Schweigepflichtsentbindung - keine Informationen zulässig. Wenn es sich um eine Vorbereitung zum Kinderklau durch die Jugendamtmafia gestützt durch Prozessbetrug handelt und jemand nicht schweigt, dann wird es gefährlich.


ClaraNara  28.03.2024, 09:56

Was redest du denn da? Kinderklau, Jugendamtmafia? Hast du dich schon mal mit Kinder- und Jugendhilferecht auseinandergesetzt? Offensichtlich nicht, denn als Sozialarbeiter ist das oberste Gebot, das Kind in seiner Ursprungsfamilie erst alle möglichen Formen von Hilfsleistungen bereit zustellen bevor dieser Schritt überhaupt nur gedacht wird. Dann muss aber eine eindeutige Form der Kindeswohlgefährdung vorliegen, die ebenfalls deutliche Formen der Misshandlung oder Vernachlässigung darstellen. Selbst wenn ein Kind aus dem Elternhaus genommen wird, ist das Ziel die Rückführung in das Elternhaus.

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Ich bin kein Experte ich sage mal, was ich denke:

Also ein Schuso ist kein Priester oder so. Er hat also nicht allumfassende Schweigepflicht. Da er aber ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Kindern haben möchte, sagt er nur in schweren Fällen was, bzw. bringt das Kind dazu was zu sagen. Er wird eher dem Datenschutz unterliegen.

Eine Lehrerin muss auffällige Kinder weitermelden an den Schuso bzw. in ganz heftigen Fällen dem Schulleiter.

Schuso, Lehrer sowie der ganze Lehrkörper dürfen dritte nicht einfach Daten oder Informationen übers Kind rausgeben. Wie vertrauensvoll sie mit den Eltern arbeiten wird eine Gauzone sein. Wenn sie z.B. wissen, zuhause gibts Kloppe, dann hemmt die das und sie werden sich gut überlegen was sie sagen.

Es gibt aus pädagogischer Sicht Verträge mit den Kindern. Sie wollen den Kindern zeigen, dass z.B. bestimmte Anweisungen oder Verhaltensweisen ihnen wichtig sind. Um den Druck zu erhöhen, lassen sie sich von den Kindern z.B. die Schulordnung unterschreiben. Vor einem Gericht etc. sind solche Unterschriften natürlich nicht bindend. Doch was sollen sie machen? So ganz viele Möglichkeiten haben sie ja nicht um disziplinarische Maßnahmen auszuüben. Bisher sah ich kein Problem in den Verträgen.


Gigatip 
Fragesteller
 05.10.2015, 20:11

Es geht um ein 6/7 jähriges Kind und nicht um ein 14 jähriges. Ein 1. Klässer der 4 Wochen in der Schule ist, wird wohl kaum irgendwelche Verträge oder Schulordnungen unterschreiben können.

Somit sollte müsste dürfte doch der 1. Schritt sein, den Eltern zu melden das es Probleme gibt, wenn sich dann nichts macht, erst dann Sozi etc. hinzuzuziehen.

Ausser natürlich in Notfällen, wenn ein Kind mißhandelt wird etc., dies liegt hier aber nicht vor. Das Kind sehnt sich nach Aufmerksamkeit, da es von der Lehrerin regelrecht ignoriert wird - Wir reden wie gesagt von der 1. Klasse.

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Grandauer  05.10.2015, 20:32
@Gigatip

Ich weiß nicht, ob die Eltern immer alles wissen sollten?

Natürlich verstehe ich, dass Eltern das möchten. Wie sollen sie sonst ihrem Kind helfen und es beschützen? Wenn dann ein Lehrer was macht, was sie nicht mögen, vermuten sie oft, dass es zum Schaden des Kindes ist.

Aber spätestens ab der Schule funktioniert das nicht mehr so wie gehabt. Lehrer und Kinder müssen einen eigenen Weg finden um miteinander klar zu kommen. Es passiert so viel und gleichzeitig an einem Schulmorgen. Es ist schon eine Aufgabe wenn Lehrer und Kinder miteinander klarkommen sollen. Wenn sich dann noch Eltern einbringen wirds kompliziert.

Ich gehe erst mal davon aus (nach 4 Wochen) das die Lehrer wohlwollend mit dem Kind sind. Sie haben so früh noch kein Interesse daran das Verhältnis zu vergiften. Ein Schuso ist da ein guter Vermittler zwischen Lehrer und Kindern. Das Kind soll ja nicht vor Gericht gezerrt werden sondern nur in Schulalltag passen.

Mir stoßen da (zum Glück nur manchmal) Eltern auf, die immer und überall das Gefühl haben, dass ihr Kind zu kurz kommt oder benachteiligt wird. Lehrer und Kind haben sich oft schon längst geeinigt, da poltern die Eltern noch immer rum.

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Grandauer  05.10.2015, 20:41
@Grandauer

Wenn du es schon jetzt schwer findest, dass das Kind nun Möglichkeiten hat ohne dich Probleme alleine zu lösen, dann wird es ab der 5. Klasse richtig hart für dich. Da bist du als Elternteil dann noch weniger gefragt. Da wird dir dann noch oft das Herz bluten.

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Gigatip 
Fragesteller
 05.10.2015, 20:43
@Grandauer

Du hast Recht, bei unnötigen Dingen sollen das Lehrer und Schüler untereinander klären. Aber ich kann auch Eltern sehr gut verstehen, die hintenrum erfahren, das ihr Kind nicht am Unterricht teilnimmt (ergo nichts lernt) und stattdessen 2 std. jeden Tag bei der SSA sitzt, spielt und ausgefragt wird. Kind nach Hause kommt und nichts davon erzählt und später herausgefunden wurde, das Lehrer und SSA dem Kind eingetrichtert haben, nichts zu hause zu erzählen.

Irgendwas ist da doch Faul.

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Grandauer  05.10.2015, 20:52
@Gigatip

Ich kenne den Fall nicht, ich kenne das Kind nicht.

Wenn Alarmglocken angehen, dann meistens nicht umsonst. Nur die Frage ist, ob du in die richtige Richtung denkst?

Ein Kind das nichts sagt, macht das auch schon mal, weil es nicht bestraft werden will oder nicht lügen möchte. Oft schätzen sie auch die Situation übersteigert ein und denken, es wäre was Schlimmes.

Wenn man nun Druck macht, wird es ausweichen. Es möchte den Eltern, Lehrern ach einfach allen Erwachsenen alles Recht machen. Ich habe das Gefühl, dass sie auch schon so jung so etwas wie eine Privatsphäre haben möchten.

Du nennst es ausfragen, das Kind vielleicht aufgestauten Kummer loswerden und der Schuso sagt dazu Ursachenforschung.

Frage dein Kind wie es sich dabei fühlt (nicht ausfragen, dann macht es dicht). Wenn das Kind sagt, dass es ok ist, dann vertraue ihm noch einige Zeit. Sag ihm offen, dass du dir Sorgen machst und gerne helfen möchtest, aber nicht weißt wie? Wenn es weiß, dass es mit allem kommen kann, egal wie schlimm, dann passiert es oft auch, plötzlich und unerwartet.

Nur das Warten darauf bringt einen fast um.

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Gigatip 
Fragesteller
 05.10.2015, 21:43
@Grandauer

ich bin ja kein Elternteil. Ich habe sonst mehr mit 15 bis 20 jährigen zu tun. Hier gilt ganz klar, ohne Einwilligung wird nichts erzählt. Deswegen bin ich eben über diese Art der "Hilfe" sehr sehr verwundert. In diesem Fall haben sich eben die Eltern zurückgehalten. 4 Wochen schien alles Prima. Und nun erfahren die Eltern das seit 4 Wochen alles im Argen liegt. Nach einem Gespräch mit dem Kind sagte es, das es das nicht zu hause erzählen soll. Warum und wieso das alles so ist, ist mir jetzt noch ein Rätsel. Ich wusste auch nicht das für SSA etwas anderes zählt wie für uns beim JA. Deswegen ja die Frage. Die Eltern versuchen jetzt ein Gespräch mit dem Lehrer zu bekommen. Dieser scheint jedoch vor Dezember keine Zeit zu haben (was ich auch merkwürdig finde, denn er hat ja auch die Zeit das Kind aus dem Unterricht zu entfernen und mit einem SSA zu sprechen) - sehr verwirrende Sache.

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ne darf er nich. sozialpädagogen haben ebenso schweigepflicht

Hallo  Gigatip,

Es ist  nicht unüblich, wenn Schulsozialarbeiter mit den Lehrern zusammenarbeiten. Wenn eine Lehrkraft nicht weiterkommt, wird der S. zum SSA geschickt zum Gespräch. Der hat mehr Zeit und andere Kompetenzen. Du meinst Aufsichtspflicht, nicht Schulpflicht.

Üblicherweise sind die SSa in der Schule präsent, somit ist es auch ok.

Es gibt keine Schweigepflicht gegenüber der Lehrerin. Eltern müssen über so ein Gespräch nicht informiert werden.

Du schreibst, dass das Kind Aufmerksamkeit  der Lehrerin möchte, da es sich ignoriert fühlt. Der SSA hat doch nur die Lehrerin  darüber informieren wollen, dass sie nun vermehrt darauf achten soll bzw. handelt es sich hier um eine Erklärung seines oder ihren Verhaltens (genau hast du nichts beschrieben.)

Ein Gespräch mit den Eltern wird aber vermutlich stattfinden. Muss aber nicht. Es hängt natürlcih davon ab, in welcher Intensität und Quantität sich das Verhalten des S. äußert.

Entweder werden sie so informiert oder späätestens beim Elterngespräch.

Es gibt verschieden Systeme der Erziehungsmethoden. So kann es sein, dass mehrere Eintragungen im KB zum Gesprcäh mit dem Schulsozialarbeiter führt. Eltern spielen da erstmal keine Rolle.



Gigatip 
Fragesteller
 05.10.2015, 20:39

Ich kann aber gut verstehen, das sich Eltern bei solch einem Vorgehen nicht wohlfühlen. Zudem läuft die Schule nicht mal 4 Wochen und es ist die 1. Klasse. Ist es da wirklich notwendig, SSA einzuschalten? Ist doch ein völlig unnötiges und den Eltern gegenüber provozierendes Verhalten vom Lehrer?

Diese Eltern erfahren dies von Eltern von Mitschülern! Da die Mitschüler zuhause erzählen, das Kind nicht am Unterricht teilnimmt und spielen gehen darf!

Zusätzlich sorgt gerade der Ausschluss aus der Klasse doch bei dem Kind nochmehr dafür, das es sich nicht beachtet fühlt und weg geschickt wird.

Ich pers. finde dies ein ziemlich inkompetentes Verhalten vom Lehrer. Und natürlich achten die Eltern jetzt darauf was so passiert und beobachten das Ganze.

Z.B. gibt Lehrer jedem Kind die Hand wenn der Unterricht vorbei ist, bis auf diesem einen Kind (So meine Information) - Finde das Ganze ziemlich verstörend.

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grubenschmalz  05.10.2015, 20:49
@Gigatip

Ich pers. finde dies ein ziemlich inkompetentes Verhalten vom Lehrer.


Darf ich nach deiner fachlichen Qualifikation fragen, die dich zu dieser Einschätzung führt?


Z.B. gibt Lehrer jedem Kind die Hand wenn der Unterricht vorbei ist, bis auf diesem einen Kind (So meine Information) 


Darf ich fragen, über aus welcher Quelle du diese Information hast? Das klingt ganz arg nach "stille Post"-Prinzip. 

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Gugu77  05.10.2015, 20:57
@Gigatip

Ich kenne es  aus der Praxis so und bin mit diesem System sehr zufrieden gewesen.  Es haben sich noch nicht einmal "Helikoptereltern" beschwert. Ein Schulsozialarbeiter agiert nicht gegen den Schüler sondern mit dem S. Wann ein S. zu ihm geschikt wird, ist pädagogisches Geschick.

Du hast gar nicht angegeben, was genau der Auslöser des Ganges zum Sozpädagogen war. Ob es pädagogisch korrekt ist, können wir ohne die genaue Darstellung nicht beurteilen.Wir waren nicht dabei. Es ist eine mühselige Diskussion.

Wenn es dir nicht passt, suche das Gespräch mit den Verantwortlichen. Eine rechtliche Grundlage gibt es jedoch nicht.

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Gigatip 
Fragesteller
 05.10.2015, 21:27
@grubenschmalz

dipl.soz.päd. - genau deswegen verstehe ich es nicht.-

Die Info habe ich von den Eltern selbst.

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Gigatip 
Fragesteller
 05.10.2015, 21:30
@Gugu77

Der Grund war, das der Schüler den "Gedulsfaden" hat reißen lassen (am 2. Tag er hat nicht auf die Lehrerin gehört). Und zwischenzeitlich weiß ich auch, das der SSA bereits am 2. Schultag eingeschaltet wurde. Das erst 3 Wochen laufen musste und die Eltern erst etwas erfahren habe, als andere Eltern diese Eltern darauf angesprochen haben, warum ihr Kind so oft am Unterricht nicht teilnimmt. Klassentechnisch fehlt dem Kind (mMn. weil er tägl. 2 Std. nicht im Unterricht teilnimmt) nun auch ein Kontakt zu Mitschülern. Gerade Sport ist das Kind noch kein einziges Mal gewesen in den 4 Wochen.

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Gugu77  06.10.2015, 12:14
@Gigatip

Ich schlage einen einfachen Weg vor. Die Eltern bitten um ein Gespräch mit der Lehrerin und /oder Schulsozialarbeiter. Dann klären sich auch die Hintergründe.

Gruß, Gugu

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Gigatip 
Fragesteller
 06.10.2015, 19:31
@Gugu77

Das haben die Eltern bereits probiert. Leider hat der Lehrer vor Dezember keine Zeit. Bis dahin kann keiner mehr das Kind aus dem Brunnen holen. Ich habe jetzt mal den Rat erteilt sich direkt an die Schulleitung zu wenden. Evtl. hilft es ja den Dreien.

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Padedagogin  17.02.2017, 07:56
@Gigatip

Generell finde ich erstmal nichts schlimmes daran, dass die SSA eingeschaltet wird. Oftmals hat die SSA auch eine Schweigepflicht den Lehrern gegenüber- zumindest kenne ich das so. Die Eltern außen vor zu lassen,während mit dem Lehrer offen darüber gesprochen wird, finde ich bei einem so jungen Schüler schwierig- jedoch ist es nicht einfach abzuschätzen, welche Grundlegende Absicht dahinter stand. 

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