Was tun bei Rechenfehler im Pflegegrad?

2 Antworten

Unter Umständen kommt ein Überprüfungsantrag nach Par. 44 SGB X in Betracht.

Bei Rechenfehlern wäre auch an einen Antrag auf Korrektur wegen offenbaren Unrichtigkeit denkbar. Der ist aber riskanter, weil Streit darüber entstehen kann, ob es offenbar war.

Ansonsten kommt nur ein neuer Antrag in Betracht.


Blockbuster0912 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 23:15

Offenbar? Zwei Gutachter und Zwei Pflegekassen haben den Fehler übersehen. Ein Fachberater viel der Fehler nach 6 Jahren auf.

Gibt es bei einen neuen Antrag eine Erstattung?

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Blockbuster0912 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 12:22
@swisstime

Nach telefonischer Rücksprache gibt die Pflegeversicherung eine Erstattung.

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Überprüfungantrag nach §44 SGB X stellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.