Was tun bei Rechenfehler im Pflegegrad?
Es ist beim Pflegegutachten ein Rechenfehler aufgefallen.
Bei der Addition der einzelnen Module bekommt man den Pflegegrad 2.
Durch den Rechenfehler kam Pflegegrad 1 zustande.
Die Widerspruchsfrist ist bereits abgelaufen.
Durch diesen Rechenfehler habe ich einen Schaden erlitten.
Wie kann ich gegen einen fehlerhaften Pflegerad vorgehen?
2 Antworten
Unter Umständen kommt ein Überprüfungsantrag nach Par. 44 SGB X in Betracht.
Bei Rechenfehlern wäre auch an einen Antrag auf Korrektur wegen offenbaren Unrichtigkeit denkbar. Der ist aber riskanter, weil Streit darüber entstehen kann, ob es offenbar war.
Ansonsten kommt nur ein neuer Antrag in Betracht.
Nein, aber ich weiss nicht, was man nach 6 Jahren noch machen könnte.
Nach telefonischer Rücksprache gibt die Pflegeversicherung eine Erstattung.
Überprüfungantrag nach §44 SGB X stellen.
Offenbar? Zwei Gutachter und Zwei Pflegekassen haben den Fehler übersehen. Ein Fachberater viel der Fehler nach 6 Jahren auf.
Gibt es bei einen neuen Antrag eine Erstattung?