Was sagt die Karikatur über das BVG aus?

8 Antworten

Über das BVerfG sagt sie nichts aus, nur etwas über die Borniertheit des Karikaturisten.

Der hat offenbar eben so wenig Ahnung vom Gesetzgebungsverfahren als auch über die Aufgabe des BVerfG.

Hier steckt die unterschwellige Behauptung drinnen, dass das Bundesverfassungsgericht (was übrigens BVerfG abgekürzt wird, BVG ist wie schon jemand anders bemerkt hat die Berliner Verkehrs Gesellschaft) über seine Entscheidungen die Arbeit der Regierung und der Gesetzgebung (also des Bundestages) nicht mehr nur noch kontrolliert, sondern direkt in die Entscheidungen eingreift.

Dies ist allerdings schon deshalb Blödsinn, weil das BVerfG wie jedes andere Gericht auch überhaupt nciht von sich aus tätig werden kann. Es muß explizit angerufen werden um überhaupt zu einer Entscheidung zu gelangen.

Insgesamt finde ich die Aussage dieses Cartoons extrem fragwürdig. Hast du für den denn eine Quelle? Der Autor ist schlecht lesbar und eine Zeitangabe wäre auch hilfreich.

Deutschland hat weniger als halb so viele Covid-Tote pro Kopf wie die USA und die meisten anderen grossen Staaten Europas.

Irgendwas muss die Regierung oder das BVG oder das RKI richtig gemacht haben.

Deutschland hat mit demselben Aufwand wesentlich weniger Tote pro Kopf.

Das ist gut.


DerRoll  25.01.2021, 09:19

Was hat der Cartoon nun mit der aktuellen Krise zu tun?

lars675st 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 09:15

Danke! ich dachte es wird eher kritisiert, dass sie zu viel macht haben und in andere gewalten eingreifen

Nein. Das ist eine Überspitzung, eine Übertreibung.

Der wahre Kern steckt meiner Ansicht nach in einem anderen Punkt: dass "der Gesetzgeber" nicht immer seiner Verantwortung nachkommt. Hier sind Mahnungen des BVerfG durchaus am Platz. Auch und gerade der erhobene Zeigefinger.

Das Gericht wird übrigens nicht "von selbst" initiativ.

Gruß, earnest

Es geht doch darum, dass die BVg zu sehr ihre Grenzen überschreitet, nicht?

Dann beginne doch einfach mit der Recherche, welche Aufgaben das BVerfG (nicht BVG) hat und welche Kompetenzen es nicht hat.

Im nächsten Schritt kannst du dann feststellen, ob und in welcher Weise es seine Kompetenzen überschritten hat.