Was passiert wenn man mit einen Fahrrad geblitzt wird?
Würde man eine Strafe kassieren, wenn man mit dem Rad in der 30er Zone zu schnell fährt und geblitzt wird? Nur rein theoretische Frage.
4 Antworten
Ja, das kann durchaus passieren und passiert auch gelegentlich mal. Die konkreten Geschwindigkeitsbegrenzungen die durch Schilder angeordnet sind (Zeichen 274 und 274.1 sowie Zeichen 325.1) gelten für den gesamten Fahrzeugverkehr. Die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen (50 km/h innerorts zum Beispiel) gelten nur für den Kraftfahrzeugverkehr, also nicht für Fahrräder.
Die StVZO schreibt für Fahrräder bislang keinen Tachometer vor
Mach nix, die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt trotzdem. Es ist ja z.B. auch nicht vorgeschrieben im Rahmen einer PKW-Privatfahrt auf eine Waage zu fahren. Aber wenn man die Brücke mit dem Zeichen 2t erreicht muss man eben irgendwie sicher gehen dass man unter 2t tatsächliches Gesamtgewicht liegt.
Also kann ein Radfahrer im Prinzip gar nicht wissen, wie schnell er fährt.
Notfalls muss er sich anderweitig orientieren. An anderen Fahrzeugen z.B. oder gut schätzen.
Ja theoretisch schon, ohne Kennzeichen wird aber die Ermittlung der Person quasi unmöglich sein.
Ich bin in unserer 30 Zone ( fester Blitzer) mit dem Fahrrad schon oft geblitzt worden (absichtlich). Da die mein Gesicht nicht erkennen passiert gar nix 😁
je nach Überschreitung mußt Du mehr oder weniger bezahlen - auch das Rad gilt dabei als Fahrzeug.
Aber nur bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Zeichen angeordnet sind.
Bei allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen (bsp. 50 beim Ortsschild) sind nur Kraftfahrtzeuge aufgeführt
Ist trotzdem anfechtbar: Die StVZO schreibt für Fahrräder bislang keinen Tachometer vor. Also kann ein Radfahrer im Prinzip gar nicht wissen, wie schnell er fährt.