Was passiert, wenn man als Kommissaranwärter im zweiten Studienjahr schwanger wird - wird man dann gekündigt oder wie ist das als BaW bei der Polizei?
Hallo. Habe mir da Interessehalber mehrere Gesetze und Verordnungen durchgelesen, jedoch finde ich da absolut nichts.
Es geht um die Zeit im Studium und nicht um die danach. Es geht auch um den Beamtenstatus auf Widerruf.
Also ich bin nicht schwanger, aber es kann ja immer passieren und ich würde da gerne wissen, ob ich dann gezwungen werden würde mich zu entscheiden, ob ich den Job behalten oder das Kind behalten wollen würde.
1 Antwort
Tut mir leid, ich habe auch nichts für Bayern gefunden.
Als Anwärterin gilt das Mutterschutzgesetz auch für dich.
Für Bundesbeamte habe ich dies gefunden
https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__15.html
Ich schätze dann würde auch bei dir der Vorbereitungsdienst verlängert. Dass man am Ende Mutterschutz bereits die gleiche Fitness hat wie vor Schwangerschaft - kann keiner erwarten können.
Was ich nicht weiß - ob diese Ausbildung rein schulisch ist, dann könntest du bis Beginn Mutterschutz soweit dran bleiben. Ist hier auch eine praktische Ausbildung verbunden - könnte ich mir ein Beschäftigungsverbot vorstellen.