Was passiert, wenn man als Kommissaranwärter im zweiten Studienjahr schwanger wird - wird man dann gekündigt oder wie ist das als BaW bei der Polizei?

1 Antwort

Tut mir leid, ich habe auch nichts für Bayern gefunden.

Als Anwärterin gilt das Mutterschutzgesetz auch für dich.

Für Bundesbeamte habe ich dies gefunden

https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__15.html

Ich schätze dann würde auch bei dir der Vorbereitungsdienst verlängert. Dass man am Ende Mutterschutz bereits die gleiche Fitness hat wie vor Schwangerschaft - kann keiner erwarten können.

Was ich nicht weiß - ob diese Ausbildung rein schulisch ist, dann könntest du bis Beginn Mutterschutz soweit dran bleiben. Ist hier auch eine praktische Ausbildung verbunden - könnte ich mir ein Beschäftigungsverbot vorstellen.