Was passiert wenn man als deutscher Bürger sich ein One-Way-Ticket in ein anderes Land holt?

2 Antworten

Was passiert wenn man als deutscher Bürger sich ein One-Way-Ticket in ein anderes Land holt?

Bei vielen Ländern ist dann bei der Ankunft am Flughafen im Zielland Schluss. Keine Einreise möglich. Du darfst im Transitbereich sitzen bleiben, bis du dir einen Flug nach Hause besorgt hast.

Aber selbst wenn du reinkommst:

die person reist als deutscher in dieses Land rein und denkt sich nach 2 Wochen ich bleibe jetzt einfach hier

Du verstößt dann eben gegen die Aufenthaltsbestimmungen und das hat je nach dort geltenden Gesetzen seine Konsequenzen. Zum Beispiel eine Geldbuße pro überzogenem Tag und dass man dir ein Ticket im nächstbesten Flieger organisiert, das du dann aber ebenfalls bezahlen musst. Mit anschließender Sperre, dass du nicht wiederr einreisen darfst. Im dümmsten Fall ist auch eine Inhaftierung möglich.

Kommt auf die Einreisebestimmungen des Landes an, wie lange das Touristenvisum gültig ist. Vor Ablauf des Visums muss man schon die Verlängerung beantragen oder eben eine Aufenthaltsgenehmigung.


Energxh 
Beitragsersteller
 18.07.2023, 16:09

Kann z.b eine Person die in Deutschland Lebt alles von Deutschland aus beantragen die Aufenthaltserlaubnis usw ? Oder muss die Person da wirklich vor Ort sein ? Man könnte ja im Endeffekt alles beantragen und nach Thailand oder sonst wohin einsenden und dann eigentlich nur noch für die Reise sparen und dann direkt hin fliegen ?

Gibt es eigentlich eine stattliche Unterstützung in Thailand? Das man dann z.b eine Wohnung beantragen kann sowie entwas Geld ?

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jofischi  18.07.2023, 16:16
@Energxh

Wenn du als Ausländer dorthin kommst, dann mußte du schon für dich selber sorgen.

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ZiegemitBock  18.07.2023, 16:20
@Energxh

Nein, das muss sogar in Europa vor Ort geschehen. Und es ist ja auch kein Problem, es vor Ort zu machen, wieso willst Du das dann vorher tun?

Zum Thema Thailand:

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum, das vor der Einreise einzuholen wäre.

Reisende werden dann visapflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.

Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig.

...

Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten (“overstay„), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für “Overstay„ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 TBH (ca. 13 EUR) je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 TBH (ca. 500 EUR) erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen öffentlichen Mitteln übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Die Haftbedingungen in der Abschiebehaft sind sehr hart.

Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Wird bei der Ausreise festgestellt, dass im Pass kein Einreisestempel vorhanden ist, wird der Vorwurf der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes erhoben, was zu Geld- und/oder Haftstrafen und Abschiebung führen kann.

Eine einmalige Verlängerung des visafreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visafreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/thailandsicherheit/201558#content_3

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