Hinflug nicht angetreten rückflug bleibt bestehen pegasus?

2 Antworten

Hallo, 

es kommt darauf an, wo Du die Reise gebucht hast. In DE gilt: 

"Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten." 

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2010, 
Az. Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09 

Dem vorausgegangen waren gegensätzliche Urteile des OLG Köln und des OLG Frankfurt. 
"Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Gläubiger (hier: der Fluggast) grundsätzlich berechtigt, nur einen Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner (hier: dem Luftverkehrsunternehmen) zu fordern, ..." 
Andere Länder können natürlich eine andere Rechtssprechung haben.

Das BGH-Urteil lässt aber natürlich eine Ausnahme zu, aber die kannst Du besser selber lesen. 
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51775&pos=3&anz=94

Nein, wenn ein teil der strecke nicht genutzt wird, verfällt der rest..
Storniere das ticket. Wenn das nicht geht, gib es zum tax refund und kauf ein komplett neues ticket...